Guten Tag,
wir haben im Verein folgende Frage:
In unserer Satzung steht:
- Die Leistungen für den Verein sind ehrenamtlich, sind nicht entgeltlich. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Gilt dies auch für die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale?
Wir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter und möchten diese gerne weitergeben.
Vielen Dank & beste Grüße
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?
27. März 2025
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Frage vom 27. März 2025 | 11:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 27. März 2025 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (36856 Beiträge, 6210x hilfreich)
ZitatDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. :
ZitatWir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter :
Dann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben.
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-finanzen/aufwandsentschaedigung-verguetung/uebungsleiterpauschale/
#2
Antwort vom 27. März 2025 | 21:53
Von
Status: Richter (8835 Beiträge, 1878x hilfreich)
ZitatDann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben. :
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.
das sehe ich auch so. Die Satzung gilt für eigene Mittel. Diese Pauschale ist aber ein Drittmittel
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