Guten Tag,
wir haben im Verein folgende Frage:
In unserer Satzung steht:
- Die Leistungen für den Verein sind ehrenamtlich, sind nicht entgeltlich. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Gilt dies auch für die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale?
Wir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter und möchten diese gerne weitergeben.
Vielen Dank & beste Grüße
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?
27. März 2025
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Frage vom 27. März 2025 | 11:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?
#1
Antwort vom 27. März 2025 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (40171 Beiträge, 6547x hilfreich)
Zitat :Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Zitat :Wir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter
Dann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben.
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-finanzen/aufwandsentschaedigung-verguetung/uebungsleiterpauschale/
#2
Antwort vom 27. März 2025 | 21:53
Von
Status: Unparteiischer (9847 Beiträge, 2076x hilfreich)
Zitat :Dann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben.
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.
das sehe ich auch so. Die Satzung gilt für eigene Mittel. Diese Pauschale ist aber ein Drittmittel
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