Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?

27. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bowling123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale laut Satzung erlaubt?

Guten Tag,

wir haben im Verein folgende Frage:

In unserer Satzung steht:
- Die Leistungen für den Verein sind ehrenamtlich, sind nicht entgeltlich. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Gilt dies auch für die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale?
Wir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter und möchten diese gerne weitergeben.

Vielen Dank & beste Grüße

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36856 Beiträge, 6210x hilfreich)

Zitat (von Bowling123):
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Zitat (von Bowling123):
Wir bekommen z.B. vom Landesverband eine Förderung der Übungsleiter

Dann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben.
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.

https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-finanzen/aufwandsentschaedigung-verguetung/uebungsleiterpauschale/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8835 Beiträge, 1878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann könnt ihr diese Mittel gern an entspr. tätige Vereinsmitglieder (Übungsleiter) weitergeben.
Das sind keine Mittel aus eurem Verein wie etwa Mitgliedsbeiträge.


das sehe ich auch so. Die Satzung gilt für eigene Mittel. Diese Pauschale ist aber ein Drittmittel

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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