Einen Online-Verein gründen
Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist einen "Online-Verein" zu gründen? Im Groben soll das ganze ein Zusammenschluss von Onlinespielern werden, die mithilfe von Mitgliedsbeiträgen dieverse Server finanzieren.
Ist das zur heutigen Zeit schon möglich? Ich meine es gibt ja Fußball, Basketball und andere SportVEREINE. Kann man da nicht auch einen eSport-Verein gründen?
Oder welche Rechtsform würde für eine solche vereinigung greifen/gelten?
Weil wenn man das Ganze einfach mal Vergleicht:
Für Sportheime und Fußballplatz ist ja eine gewisse "Pacht" oder sowas notwendig, bzw. für die Pflege.
Beim eSport ist der "Fußballplatz" eben der Spielserver und die Pflege wird dort von "Dritten" übernommen, im Prinzip das Gleiche wie bei einem Fußballverein. Nur eben Elektronisch.
Würde mich über produktive Antworten und ergänzende Fragen zur Lösungsfindung freuen...
Gruß
Einen Online-Verein gründen
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Du kannst schon seit Jahrzehnten einen Verein gründen, der keinerlei physische Repräsentanz (Sportplatz, Vereinsheim etc.) hat, etwa den "Verein der Al-Bundy-Fans Bochum-Pappemuse e.V.", deren Mitglieder sich nur von Telefonaten und Briefen kennen.
Ein Verein ist nur eine abstrakte Rechtskonstruktion, die die Voraussetzungen der §§21 ff. BGB
erfüllen muß.
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob ich den Verein auch online gründen kann (z.B. per Video-Konferenz) und auch auf diese Art die Jahreshauptversammlung abhalten kann.
Gerade bei Online-Projekten die in einen Verein gefasst werden sollen ist es schwer die über ganz Deutschland verteilten Mitglieder zusammen zu bringen bzw. einfach mit erheblichen Kosten verbunden.
Ich freue mich über Reaktionen,
viele Grüße
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Das würde mich auch interessieren. Weiß das jemand ?
Wenn es wirklich ein eingetragener Verein werden soll, geht die Gründung (wohl) immer noch nicht online.
Die erste Satzung muss von den Gründungsmitgliedern eigenhändig unterschrieben werden, die Gründungsversammlung muss also auf jeden Fall real stattfinden.
Allerdings wird in der Regel mittlerweile eine Satzung genehmigt, welche eine Mitgliederversammlung, Wahlen etc. vom Grundsatz her auch online erlaubt.
Wenn also die Mitglieder quer über Deutschland verteilt sind, müssen sich 7 zur Gründung treffen. Nach Eintragung können die anderen dann dem Verein beitreten.
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Basiert die Einschätzung, dass Mitgliederversammlungen inzwischen online durchgeführt werden können, nur auf der Handhabung einiger Amtsgerichte (bei der Satzungsgenehmigung) oder gibt es dazu ein Urteil, eine Verordnung oder ...?
Würde mich über Infos/Hinweise hierzu freuen. Danke für die Mühen!
Mir ist kein Urteil und keine Verordnung bekannt, bei uns basierte dies auf der Einschätzung des zuständigen Bearbeiters beim Amtsgericht (der es letztlich auch so eingetragen hat).
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