Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung

4. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Dorothea Klaes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung

Guten Abend.
Ich habe fünf Fragen hinsichtlich der Einladung zu einer außergewöhnlichen Mitgliederversammlung aufgrund eines Mitgliederbegehrens.
1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt.
Ist das rechtens?
2. Es wurde nicht das offizielle Vereinsbriefpapier verwendet mit offiziellem Briefkopf. Des weiteren wurde als offizielle Logo
nicht benutzt sondern ein eigenes kreiert.
Ist das rechtens?
3. Die Ansprache erfolgt mit " hiermit lade ich Sie ein", es stehen aber die drei Namen der von 6 verbliebenen Vorstandsmitglieder darunter.
Ist das rechtens?
4. Es wurde nicht unterschrieben, sondern nur gez. angegeben.
Ist das rechtens?
5. Es wurde unter Punkt 3 der Tagesordnung geschrieben:
"Bericht des Vorstandes.
Stellungnahme zur Begründung der außerordentlichen Mitgliederversammlung - *basierend auf falschen Informationen*.
Die Begründung liegt nicht allen Mitgliedern vor, sondern nur dem etwas mehr wie ein Drittel, die den Antrag unterschrieben. Sie wurde auch nicht der Einladung angehangen.
Ist eine Bewertung/Stimmung machen/Einflussnahme erlaubt?

Ich hoffe sehr auf Antwort.
Doro

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Zitat:
aufgrund eines Mitgliederbegehrens.
1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt. Ist das rechtens?

Natürlich darf ein Vorstand ein Thema für eine Mitgliederversammlung auswählen, welches von Mitgliedern empfohlen wurde.
Zitat:
2. Es wurde nicht das offizielle Vereinsbriefpapier verwendet mit offiziellem Briefkopf. Des weiteren wurde als offizielle Logo nicht benutzt sondern ein eigenes kreiert. Ist das rechtens?

Wenn die Satzung nichts gegenteiliges bestimmt:
Ja.
Zu 3: Kommt darfauf an, was die Vereinssatzung über die Einladungsrechte bestimmt.-
Zu 4: wie 3.
Zu 5. Der Vorstand braucht keine Begründung anzugeben. (§ 36 BGB)
Ist eine Bewertung/Stimmung machen/Einflussnahme erlaubt?
Natürlich darf ein Vereinsvorstand Ereignisse die den Verein befreffen bewerten.

Jeder Verein muß eine Satzung haben. Schon mal gelesen ?
Dort wären auch Antworten zu finden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8759 Beiträge, 1858x hilfreich)

Zitat (von Dorothea Klaes):
1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt.
Ist das rechtens?


Auch der Vorstand kann außerordentlich zu so einer Versammlung einladen. In gewissen Fällen ist er auch dazu verpflichtet. Was sagt denn die Satzung dazu

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Dorothea Klaes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zu 3: Kommt darfauf an, was die Vereinssatzung über die Einladungsrechte bestimmt.-


Danke. Hab nochmal nachgelesen - ist nicht benannt. Nur mit Vorstand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Zitat:
ist nicht benannt. Nur mit Vorstand


Tollle Antwort die sich aber selbst widerspricht.
Nun gut, dann ist halt so.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Zitat:
ist nicht benannt. Nur mit Vorstand


Tolle Antwort die sich aber selbst widerspricht.
Nun gut, dann ist halt so.

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