Guten Abend.
Ich habe fünf Fragen hinsichtlich der Einladung zu einer außergewöhnlichen Mitgliederversammlung aufgrund eines Mitgliederbegehrens.
1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt.
Ist das rechtens?
2. Es wurde nicht das offizielle Vereinsbriefpapier verwendet mit offiziellem Briefkopf. Des weiteren wurde als offizielle Logo
nicht benutzt sondern ein eigenes kreiert.
Ist das rechtens?
3. Die Ansprache erfolgt mit " hiermit lade ich Sie ein", es stehen aber die drei Namen der von 6 verbliebenen Vorstandsmitglieder darunter.
Ist das rechtens?
4. Es wurde nicht unterschrieben, sondern nur gez. angegeben.
Ist das rechtens?
5. Es wurde unter Punkt 3 der Tagesordnung geschrieben:
"Bericht des Vorstandes.
Stellungnahme zur Begründung der außerordentlichen Mitgliederversammlung - *basierend auf falschen Informationen*.
Die Begründung liegt nicht allen Mitgliedern vor, sondern nur dem etwas mehr wie ein Drittel, die den Antrag unterschrieben. Sie wurde auch nicht der Einladung angehangen.
Ist eine Bewertung/Stimmung machen/Einflussnahme erlaubt?
Ich hoffe sehr auf Antwort.
Doro
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung
4. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2025 | 19:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 4. März 2025 | 19:51
Von
Status: Senior-Partner (6693 Beiträge, 2351x hilfreich)
Zitat:aufgrund eines Mitgliederbegehrens.
1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt. Ist das rechtens?
Natürlich darf ein Vorstand ein Thema für eine Mitgliederversammlung auswählen, welches von Mitgliedern empfohlen wurde.
Zitat:2. Es wurde nicht das offizielle Vereinsbriefpapier verwendet mit offiziellem Briefkopf. Des weiteren wurde als offizielle Logo nicht benutzt sondern ein eigenes kreiert. Ist das rechtens?
Wenn die Satzung nichts gegenteiliges bestimmt:
Ja.
Zu 3: Kommt darfauf an, was die Vereinssatzung über die Einladungsrechte bestimmt.-
Zu 4: wie 3.
Zu 5. Der Vorstand braucht keine Begründung anzugeben. (§ 36 BGB)
Ist eine Bewertung/Stimmung machen/Einflussnahme erlaubt?
Natürlich darf ein Vereinsvorstand Ereignisse die den Verein befreffen bewerten.
Jeder Verein muß eine Satzung haben. Schon mal gelesen ?
Dort wären auch Antworten zu finden.
#2
Antwort vom 4. März 2025 | 19:54
Von
Status: Richter (8759 Beiträge, 1858x hilfreich)
Zitat1. Es ist nicht benannt, dass es ein Mitgliederbegehren gab, sondern es wird so getan, als habe der Vorstand die Idee gehabt. :
Ist das rechtens?
Auch der Vorstand kann außerordentlich zu so einer Versammlung einladen. In gewissen Fällen ist er auch dazu verpflichtet. Was sagt denn die Satzung dazu
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vereinsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. März 2025 | 20:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZu 3: Kommt darfauf an, was die Vereinssatzung über die Einladungsrechte bestimmt.- :
Danke. Hab nochmal nachgelesen - ist nicht benannt. Nur mit Vorstand
#4
Antwort vom 5. März 2025 | 19:04
Von
Status: Senior-Partner (6693 Beiträge, 2351x hilfreich)
Zitat:ist nicht benannt. Nur mit Vorstand
Tollle Antwort die sich aber selbst widerspricht.
Nun gut, dann ist halt so.
#5
Antwort vom 5. März 2025 | 19:07
Von
Status: Senior-Partner (6693 Beiträge, 2351x hilfreich)
Zitat:ist nicht benannt. Nur mit Vorstand
Tolle Antwort die sich aber selbst widerspricht.
Nun gut, dann ist halt so.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.772
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten