Mein Verein hat einen neuen Vorstand gewählt.
Drei Mitglieder müssen neu ins VR eingetragen werden.
Um die Unterschriften öffentlich beglaubigen zu lassen, ist ein Notartermin notwendig.
Muss man dort persönlich erscheinen für die Beglaubigung der eigenen Unterschrift oder kann man sich durch die anderen Vorstandsmitglieder und einer entsprechenden Vollmacht (Unterschrift + Ausweis) vertreten lassen...?
Eintragung neuer Vorstand in Vereinsregister
30. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2018 | 16:12
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
Eintragung neuer Vorstand in Vereinsregister
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Januar 2018 | 21:19
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Die Anmeldung muss von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben werden. Das sind nicht zwingend alle neu gewählten. Wenn man unterschreiben muss, muss man persönlich hin. Allerdings nicht zwingend zum gleichen Termin wie die anderen.Früher oder später gezt auch, wird dann halt teurer.
Und jetzt?
Schon
266.516
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten