Frage bzgl. Vereinsadresse

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
boa85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Frage bzgl. Vereinsadresse

Hallo :)

Nachfolgende Frage: Wir planen Anfang 2020 die Gründung eines Vereins (e.V. mit Gemeinnützigkeit - Vereinszweck: Unterstützung von "Randgruppen"). Auf der Vereinshomepage muss im Impressum eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden.

Da wir stark die Befürchtung haben, Anfeindungen von rechts zu bekommen, möchte natürlich keiner der Vorstandschaft mit der Privatadresse im Impressum auftauchen.

Deshalb meine Frage:
Darf sowohl bei der Vereinsgründung als auch im Impressum die Adresse des Vereinslokals (wo sich auch andere Vereine treffen und das Lokal auch einen regulären Betrieb hat) als Vereinssitz verwendet werden? (Natürlich vorausgesetzt der Lokalinhaber stimmt dessen zu)

z.B.

Musterverein Hamburg e.V.
c/o Gasthaus XY
Musterstr. 1
22359 Hamburg



-- Editiert von boa85 am 14.11.2019 23:39

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein, da dies keine ladungsfähige Anschrift der gesetzlichen Vertreter ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
boa85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab das hier gefunden:

Zitat:
"Der Sitz des Vereins wird durch die Satzung bestimmt und dient der ge- richtlichen und behördlichen Zuständigkeit. Er entspricht dem Wohnsitz bei natürlichen Personen. Der Sitz des Vereins muss nicht mit dem Wohnort des Vorstands übereinstimmen, darf jedoch nicht völlig außerhalb des Einzugsgebiets des Vereins liegen.



Wenn ich das nicht falsch verstehe, könnte doch der Vereinssitz auch an der Adresse des Vereinslokals sein - auch wenn gewährleistet ist, dass die Post unmittelbar weitergeleitet wird - oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Als VEREINSSITZ darf die Adresse durchaus verwendet werden.

Im Vereinsregister und im Impressum muss jedoch eine Vertretungsberechtigte Person mit ladungsfähiger Anschrift angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.981 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen