Gartenverein Zweitvertrag

10. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)
Gartenverein Zweitvertrag

Hallo und ich habe jetzt mal eine Antwort von unserem Vorsitzendem bekommen, weil immer auf der Jahresrechnung "Zweitvertrag" 4,95 Euro auftaucht. Wir haben den Garten jetzt 6 Jahre, immer vergessen zu fragen, ... Den Vertrag habe ich und mein Mann gemeinsam unterschrieben und diese zweite Person ist nach Aussage des Vereinschefs der Zweitvertrag, der also zur Kasse gebeten wird, zusätzlich. Ich bin jetzt völlig von den Socken, dass es sowas überhaupt gibt und muss gestehen, dass wir uns zwar immer gewundert haben, was es ist. Aber sowas!? Wenn ich diesen Zweitvertrag jetzt kündige, ist das okay, oder bekomme ich da irgendwelche Probleme, ich könnt es jetzt auch nicht ergooglen. Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Wenn ich diesen Zweitvertrag jetzt kündige, ist das okay, oder bekomme ich da irgendwelche Probleme,


Da wäre es empfehlenswert mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen zu lesen.

Wenn dann immer noch Unklarheit herrscht, den Wortlaut der Klauseln hier posten, dann kann man darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Für mich ist der Sachverhalt auch völlig unklar.
Soll Gartenverein Kleingartenverein heißen ?
Wer steht als Pächter in dem Pachtvertrag ?
Und was steht vor der Unterschrift ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke! Also ich hab beim Durchsehen der Unterlagen auch gesehen, dass mein Mann zwar den Kaufvertrag unterschrieben hat, nicht aber den Pachtvertrag! Er ist zwar auf der 1. Seite mit aufgeführt, es kann aber auch sein, dass das Original garnicht mit unterschrieben ist . Ich weiß es jetzt nicht mehr!
Zu meiner Frage finde ich nix, kein Wortlaut, außer, dass im Kleingarten-Pachtvertrag a. Ich als Pächterin (aktives Mitglied) und b. Mein Mann (Zweitmitglied) ist. Ist das irgendwie vielleicht in anderen Verträgen von Gärten auch so? Danke wieder!

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#4
 Von 
Elfe123123
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für mich ist der Sachverhalt auch völlig unklar.
Soll Gartenverein Kleingartenverein heißen ?
Wer steht als Pächter in dem Pachtvertrag ?
Und was steht vor der Unterschrift ?

Also es ist ein Kleingarten-Pachtvertrag und vor der Unterschrift stehe nur a) ich als Pächterin. Ob b. Mein Mann auf dem Original unterschrieben hat, weiß ich nicht mehr.!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Elfe123123):
Zu meiner Frage finde ich nix, kein Wortlaut, außer, dass im Kleingarten-Pachtvertrag a. Ich als Pächterin (aktives Mitglied) und b. Mein Mann (Zweitmitglied) ist.

Dann dürfte das wohl der Betrag für die Zweitmitgleidschaft sein.
Das ist jetzt nicht unüblich, das Zweitmitglieder zu reduzierten Beträgen geführt werden.


Das da jetzt aber nirgendwo was zum Thema "Kündigung" stehen soll, finde ich merkwürdig.




-- Editiert von Harry van Sell am 10.05.2018 21:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Also es ist ein Kleingarten-Pachtvertrag und vor der Unterschrift stehe nur a) ich als Pächterin.


Und oben zu Beginn des Vertrages steht auch zwischen Kleingartenverein XXX und Pächterin YYY wird folgendes vereinbart ?

Befindet sich am Ende des Vertrages eine solche oder ähnliche Klausel:
Der Ehegatte kann dem Verein durch ausdrückliche schriftliche Erklärung als Zweitmitglied beitreten.
Sobald er die Mitgliedschaft erwirbt tritt er damit in alle sich aus diesem Vertrag ergebenden rechte und Pflichten ein.

We n dem so ist, kann die Zweitmitgliedschaft genauso auch wieder beendet werden.



-- Editiert von Spezi-2 am 11.05.2018 16:07

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