Geld für Zuschauen in Kreisliga -rechtens?

17. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509118-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld für Zuschauen in Kreisliga -rechtens?

Hallo zusammen,

erstmal möchte ich gerne Wissen, ob die Erstellung eines Themas dazu führt, dass ich Geld bezahlen muss?
Eine Information wäre nett. Falls nicht, gerne antworten.

Vor kurzem war ich bei mir im Dorf ein Kreisliga B Fußballspiel anschauen, da ein guter Freund von mir dort spielt. Gegen Ende der ersten Halbzeit kamen dann zwei Männer auf mich zu, die mich zur Kasse gebeten haben, ich meine es waren zwei Euro. Ich habe dann daraufhin gefragt, wo denn genau drinstehe, dass ich diese Summe bezahlen müsse (Natürlich wusste ich, dass die Vereine das gerne machen), hatte auch kein Geld dabei, es war ein Sonntag und der Platz ist fünf Minuten entfernt.

Die Antwort war:" Es muss nirgendswo drin stehen, es ist so". Ich habe dies nicht als Antwort akzeptiert und hätte gerne weiter diskutiert, jedoch drohten mir die Herrschaften mit der Polizei, und da ich weiß, dass die Beamten sich gerne Zeit lassen, vor allem bei solch einer unwichtigen Sache, bin ich mit Grinsen vom Platz gegangen.

1. Ist es rechtens, bei solchen Veranstaltungen, die von Jedermann erreichbar sind, da keine Tore, Kassen, etc. vorhanden, Geldbeträge zu fordern?
2. Wenn ja, muss dies nicht ausdrücklich ausgewiesen sein?

Freue mich auf Antworten und verbleibe

Jannick Hansen

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb509118-71):
1. Ist es rechtens, bei solchen Veranstaltungen, die von Jedermann erreichbar sind, da keine Tore, Kassen, etc. vorhanden, Geldbeträge zu fordern?


In der Regel ja, weil den Vereinen ein eingeschränktes Hausrecht und eine eingeschränkte Verfügungsgewalt übertragen wird.

Zitat (von fb509118-71):
2. Wenn ja, muss dies nicht ausdrücklich ausgewiesen sein?


Nein. Die persönliche Aufforderung (Bekanntgabe) reicht auch aus.

Allerdings beginnt die Zahlungspflicht dann auch erst mit der Aufforderung. Wer, wie Du es beschreibst, nach Aufforderung die Örtlichkeit unverzüglich verlässt, wird für die vorher in Unkenntnis in Anspruch genommene Leistung nicht zahlungspflichtig. Es mangelt da an der vertraglichen Bindung.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb509118-71):
Die Antwort war:" Es muss nirgendswo drin stehen, es ist so".

Das ist halt das ungeschriebene Gesetz der Kreisliga ...

Im BGB stehts etwas anders.


Allerdings hat man offenbar nicht versucht, die Kosten der ersten Halbzeit einzutreiben. Denn das wäre nicht durchsetzbar gewesen, ohne vorherige Ankündigung.



Zitat (von fb509118-71):
edoch drohten mir die Herrschaften mit der Polizei, und da ich weiß, dass die Beamten sich gerne Zeit lassen, vor allem bei solch einer unwichtigen Sache,

Hätte man sich doch noch im Ruhe die zweite Halbzeit ansehen können?



Zitat (von fb509118-71):
jedoch drohten mir die Herrschaften mit der Polizei,

Die sind jetzt eher nicht dafür bekannt Eintrittsgelder einzutreiben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
1. Ist es rechtens, bei solchen Veranstaltungen, die von Jedermann erreichbar sind, da keine Tore, Kassen, etc. vorhanden, Geldbeträge zu fordern?

Grundsätzlich ja.
Der Veranstalter hat nur das praktische Problem, die potenziellen Gäste über die Kostenpflicht zu informieren. Gäbe es ein Tor, würde ein Schild am Tor reichen. Ohne Tor ist es "nur" schwieriger für den Veranstalter - das ändert aber nichts daran, dass es erlaubt ist, solche Veranstaltungen kostenpflichtig zu machen.

Zitat:
2. Wenn ja, muss dies nicht ausdrücklich ausgewiesen sein?

Ja. Aber sie wurden doch persönlich angesprochen - noch ausdrücklicher geht es ja kaum.

Zitat:
Vor kurzem war ich bei mir im Dorf ein Kreisliga B Fußballspiel anschauen, da ein guter Freund von mir dort spielt.

Dann will ich mal hoffen, dass die Platzkassierer nicht wissen, dass Sie mit dem betreffenden Spieler befreundet sind - sonst dürfte der Spieler sich bestimmt einiges anhören müssen, z.B. was er denn für merkwürdige Freunde habe. In der Kreisliga B ist man da nicht so zimperlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass es zumindestens auf der Homepage des Vereins vermerkt ist, dass ein Obulus erhoben wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von fb509118-71):
Gegen Ende der ersten Halbzeit kamen dann zwei Männer auf mich zu


Die Männer haben sich natürlich legitimiert, sich also deutlich erkennbar als Beauftragte des Vereins ausweisen können?
Falls nein, hätte ich zu gern auf die Polizei gewartet, bzw. sie selbst gerufen....

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#6
 Von 
morino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

In meiner Jugend war ich öfters auf Fußballplätzen. In den 1970er Jahren wurde der Eintritt auf manchen Plätzen selbst zu Spielen der (damals zweigeteilten) zweiten Liga von Kassierern im Zuschauerbereich eingesammelt. Man wusste das, und es war ganz selbstverständlich. Warum hätten auch andere Veranstaltungen (Kino, Konzert, Tanz etc.) für Zuschauer kostenpflichtig sein sollen, aber Fußballspiele umsonst? Ok, der nur gelegentliche Zuschauer muss das heute vielleicht nicht wissen. Aber es wurde ihm ja gesagt. Er hätte nun einfach gehen können oder zahlen. Warum er nun wegen 2 Euro einen solchen Aufstand macht, kann ich nicht nachvollziehen.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
...wenn man von der Realität kaum bis keine Ahnung hat.


Natürlich, ich geb einfach irgendjemandem mein Geld, weil der sagt ich will jetzt 2 Euro von dir, mach ich auf dem Fußballplatz genauso, wie am Bahnhof, am Flughafen und beim Discounter zwischen den Regalen.

Zitat (von Flo Ryan):
wenn man denn mal ein echtes Leben hatte und nicht nur in Foren den Schlaumeier raushängt.


Warum so verbittert, geht es Dir nicht gut?

-- Editiert von spatenklopper am 19.02.2019 09:13

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Dass schon in der Kreisliga B ein Eintrittsgeld verlangt wird, ist in der Tat nicht überall üblich. In meiner Heimat Region wird erst ab Kreisklasse (2 Ligen höher) kassiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
fb509118-71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von morino):
Warum er nun wegen 2 Euro einen solchen Aufstand macht, kann ich nicht nachvollziehen.


Aufstand? Welcher Aufstand? Diesen gab es nicht. Ich hatte nicht erwartet, bei genau diesem Spiel (ich wusste, dass kaum Fans auftauchen werden, da uninteressant) Geld eingesammelt wird. Dass die Herrschaften bei 2 Euro mit der Polizei drohen, das habe ich auch nicht erwartet. Gibt Tage, da hat man den Nerv dazu und Tage, da hat man es nicht.

Zitat (von cirius32832):
Ich gehe mal davon aus, dass es zumindestens auf der Homepage des Vereins vermerkt ist, dass ein Obulus erhoben wird.


Wurde mir unter anderem auch gesagt, hatte daraufhin die Seite abgecheckt, Homepage ist down.

Zitat (von drkabo):
Dann will ich mal hoffen, dass die Platzkassierer nicht wissen, dass Sie mit dem betreffenden Spieler befreundet sind - sonst dürfte der Spieler sich bestimmt einiges anhören müssen, z.B. was er denn für merkwürdige Freunde habe. In der Kreisliga B ist man da nicht so zimperlich.


Da musst du dir keine Sorgen machen, viele im Verein kennen mich, habe selber mal dort gespielt. Meine Kollegen sind Spielmacher, da traut sich keiner was, aus Angst, sie aus dem Verein zu vergraulen. Die Herrschaften haben mich schon öfter mit den Spielern gesehen und nie nach Geld gefragt, wenn ich bei Ihnen war.

Zitat (von Sir Berry):
Allerdings beginnt die Zahlungspflicht dann auch erst mit der Aufforderung. Wer, wie Du es beschreibst, nach Aufforderung die Örtlichkeit unverzüglich verlässt, wird für die vorher in Unkenntnis in Anspruch genommene Leistung nicht zahlungspflichtig. Es mangelt da an der vertraglichen Bindung.


Genau das habe ich mir auch gedacht und mit der Frage auch gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
midgard
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Da musst du dir keine Sorgen machen, viele im Verein kennen mich, habe selber mal dort gespielt. Meine Kollegen sind Spielmacher, da traut sich keiner was, aus Angst, sie aus dem Verein zu vergraulen.


Wenn Du dort früher selbst gespielt hast, müsstest Du doch die Gegebenheiten kennen.

Du wüsstest, das kassiert wird.
Du wüsstest, was ein Spielbetrieb kostet.
Du wüsstest, das es viele Ehrenamtliche gibt, die Ihre Freizeit opfern, um evtl. auch deinem Kind die Möglichkeit gibt, Fußball zu spielen, und Sozialkompetenzen zu lernen.
Du wüsstest, das die Mitgliedsbeiträge meistens sehr niedrig gehalten werden, um auch sozial schwächeren die Möglichkeit zu geben. (Mindestbeitrag wird von Sportbund bezüglich auf Zuschüsse quasi vorgeschrieben)
Du wüsstest, das es meistens gemeinnützige Vereine sind, die den Eintritt nicht nehmen, um sich zu bereichern...

Sich wegen 2€ ..... Da habe ich kein Verständnis für.... (Die Empfehlung der Eintrittsgelder kommt übrigens vom Fußballverband)

Das Verhalten der Platzkassierer steht auf einem anderen Blatt.

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