Hallo Zusammen,
wir wollen einen gemeinnützigen Verein gründen. Ziel des Vereins ist eine Verbesserung der Wirtschaftlichen Situation von Arbeitnehmern und deren Arbeitsbedingungen.
Der Verein darf ja keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Steht dies im Widerspruch?
Danke
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Gemeinnütziger Verein?
16. Juli 2013
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2013 | 16:10
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Gemeinnütziger Verein?
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2013 | 17:03
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Nein. Wirtschaftliche Zwecke i.S.d. Vereinsrecht bedeutet Gewinnerzielung. Sich um Zwecke/Belange der Wirtschaft zu kümmern, kann gleichwohl gemeinnützig sein.
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#2
Antwort vom 16. Juli 2013 | 18:04
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ziel des Vereins ist eine Verbesserung der Wirtschaftlichen Situation von Arbeitnehmern und deren Arbeitsbedingungen. <hr size=1 noshade>Im § 52 AO ist das irgendwie nicht zu finden...
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