Gesamtvertretung des Vorstands?

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ipsojure9
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Gesamtvertretung des Vorstands?

Hallo!

Es geht um eine Vereins- Satzung, die eine Gesamtvertretung eines dreiköpfigen Vorstand vorsieht.

"Der Verein wird (...) außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Sie führen die laufenden Geschäfte des Vereins. "

Nun geht es um die Anmeldung für die Ersteintragung ins Vereins-Register.

Frage:

Müssen nun alle vorstandsmitglieder (VM) zum Notartermin oder reicht es, wenn nur ein VM von den übrigen VM per Beschluss /Vollmacht dazu bevollmächtigt wird?

-----------------
""

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Da der Verein von 3 Vorstandsmitgliedern vertreten wird, müssen ihn auch alle 3 anmelden, d.h. das Anmeldeschreiben unterzeichnen.
Und der Notar muß alle 3 Unterschriften beglaubigen.
Also müssen alle 3 zum Notar, gemeinsam oder hintereinander.

-----------------
""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

-- Editiert Spezi-2 am 22.11.2012 22:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen