Hallo!
Es geht um eine Vereins- Satzung, die eine Gesamtvertretung eines dreiköpfigen Vorstand vorsieht.
"Der Verein wird (...) außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
vertreten. Sie führen die laufenden Geschäfte des Vereins. "
Nun geht es um die Anmeldung für die Ersteintragung ins Vereins-Register.
Frage:
Müssen nun alle vorstandsmitglieder (VM) zum Notartermin oder reicht es, wenn nur ein VM von den übrigen VM per Beschluss /Vollmacht dazu bevollmächtigt wird?
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Gesamtvertretung des Vorstands?
22. November 2012
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Frage vom 22. November 2012 | 21:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Gesamtvertretung des Vorstands?
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 22. November 2012 | 22:26
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Da der Verein von 3 Vorstandsmitgliedern vertreten wird, müssen ihn auch alle 3 anmelden, d.h. das Anmeldeschreiben unterzeichnen.
Und der Notar muß alle 3 Unterschriften beglaubigen.
Also müssen alle 3 zum Notar, gemeinsam oder hintereinander.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
-- Editiert Spezi-2 am 22.11.2012 22:27
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