Haftungsfrage Privatinsolvenz

22. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
divakom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsfrage Privatinsolvenz

Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zum Thema Haftung. Unser erster Vorsitzender ist in der Privatinsolvenz. Demnächst stehen Neuwahlen an und er hat sich wieder zur Wahl gestellt. Wie sieht das im allgemeinen mit der Haftung aus? Ist er auf Grund der Privatinsolvenz aus der Haftung und der Rest des Vorstandes allein in der Haftung? Danke im Voraus für Eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von divakom):
Ist er auf Grund der Privatinsolvenz aus der Haftung und der Rest des Vorstandes allein in der Haftung?

Gesetzlich nicht.

Realistisch schon - wer nix hat dem kann man nichts abnehmen ... also wird man sich bei denen bedienen die was haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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