Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage zum Thema Haftung. Unser erster Vorsitzender ist in der Privatinsolvenz. Demnächst stehen Neuwahlen an und er hat sich wieder zur Wahl gestellt. Wie sieht das im allgemeinen mit der Haftung aus? Ist er auf Grund der Privatinsolvenz aus der Haftung und der Rest des Vorstandes allein in der Haftung? Danke im Voraus für Eure Antworten.
Haftungsfrage Privatinsolvenz
22. Juni 2020
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Frage vom 22. Juni 2020 | 09:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsfrage Privatinsolvenz
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#1
Antwort vom 22. Juni 2020 | 09:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst er auf Grund der Privatinsolvenz aus der Haftung und der Rest des Vorstandes allein in der Haftung? :
Gesetzlich nicht.
Realistisch schon - wer nix hat dem kann man nichts abnehmen ... also wird man sich bei denen bedienen die was haben.
Und jetzt?
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