Hallo zusammen,
werde zur nächsten JHV nicht mehr als Kassierer zur Verfügung stehen.
Mit ist klar das ich nach Ende der Amtszeit alle Unterlagen herausgeben muss. Was verständlich ist.
Habe angeboten meinen potentiellen Nachfolger in die laufenden Geschäfte einzuarbeiten. Hierauf hat der restliche Vorstand nicht reagiert.
Nun möchte der Vorstand die Herausgabe aller kassenunterlagen bereits vor Ende meiner Amtszeit.
Ist dies rechtens und muss ich alles vor Ende der Amtszeit herausgeben bzw. auch vor der Entlastung auf der JHV?
-- Editiert von joimmer123 am 23.04.2022 15:05
Herausgabe von Kassenunterlagen
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?

ZitatIst dies rechtens :
Klar.
Wünsche darf jeder äußern ...
Zitatmuss ich alles vor Ende der Amtszeit herausgeben bzw. auch vor der Entlastung auf der JHV? :
Wieso eigentlich "herausgeben"? Die Unterlagen haben ihren Platz nicht wie üblich im Vereinsgebäude / Vereinsbüro?
Die Unterlagen sind "Eigentum" des Vereines, insofern kann der Vorstand durchaus über den Ort der Verwahrung bestimmen.
Natürlich sind und waren die Kassenunterlagen immer Eigentum des Vereins und der Vorstand kann jederzeit die Vorlage verlangen.
Wie kommt man darauf die Herausgabe verweigern zu können ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also noch einmal zur Klarstellung.
Ein Vereinsgebäude oder Büro gibt es nicht. Es handelt sich um die Buchungsunterlagen die beim Kassierer sind.
Die Frage war eigentlich ob die Unterlagen schon vor Ende der Amtszeit rausgegeben werden sollen, also vor der JHV und somit auch schon vor der Entlastung des Vorstandes und vor allem vor der anstehenden Kassenprüfung
Also noch einmal zur Klarstellung.
Ein Vereinsgebäude oder Büro gibt es nicht. Es handelt sich um die Buchungsunterlagen die beim Kassierer sind.
Die Frage war eigentlich ob die Unterlagen schon vor Ende der Amtszeit rausgegeben werden sollen, also vor der JHV und somit auch schon vor der Entlastung des Vorstandes und vor allem vor der anstehenden Kassenprüfung
ZitatEin Vereinsgebäude oder Büro gibt es nicht. :
Ok.
Ändert nichts daran, das der Vorstand den Standort der Unterlagen bestimmen darf.
ZitatDie Frage war eigentlich ob die Unterlagen schon vor Ende der Amtszeit rausgegeben werden sollen, also vor der JHV und somit auch schon vor der Entlastung des Vorstandes und vor allem vor der anstehenden Kassenprüfung :
Ernsthaft? Wie soll denn ohne die Herausgabe der Unterlagen Kassenprüfung und anschließende Entlastung erfolgen?
Also ich bin immer noch im Amt also offiziell noch der Kassierer. Und die Kassenprüfung findet wie immer bei mir statt.
Wie kann dann eine Kassenprüfung erfolgen bei der ich nicht anwesend bin.
-- Editiert von joimmer am 23.04.2022 18:45
Denke hier komme ich nicht weiter.
Es ist mir Nähe als klar das die Unterlagen dem Verein gehören. Es geht auch nicht darum das ich die Unterlagen nicht heraus geben will.
Es geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte.
Hatte eigentlich gedacht das der Nachfolger durch mich eingearbeitet wird und er die Unterlagen dann umgehend nach der offiziellen Wahl auf der JHV erhält.
Denke hier komme ich nicht weiter.
Es ist mir mehr als klar das die Unterlagen dem Verein gehören. Es geht auch nicht darum das ich die Unterlagen nicht heraus geben will.
Es geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte.
Hatte eigentlich gedacht das der Nachfolger durch mich eingearbeitet wird und er die Unterlagen dann umgehend nach der offiziellen Wahl auf der JHV erhält.
-- Editiert von joimmer am 23.04.2022 18:51
Welche Frage. Ist denn nun wichtig?
Die
ZitatEs geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte. :
oder die?
ZitatIst dies rechtens und muss ich alles vor Ende der Amtszeit herausgeben bzw. auch vor der Entlastung auf der JHV? :
oder beide?
ZitatEs geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte. :
Keine rechtliche Frage.
Ob man das sollte. Entscheidet jeder. So wie er will.
Mit Pech sind Folgen negativ.
ZitatIst dies rechtens und muss ich alles vor Ende der Amtszeit herausgeben bzw. auch vor der Entlastung auf der JHV? :
Ja.
Vorstand ist weisungsbefugt.
Ausnahme: man hat Gründe für weigerung.
Hat man Gründe?
Welche Gründe?
Die
Es geht lediglich darum ob dies bereits vor der eigentlichen Entlastung und offiziellen Amtsübernahme des neuen Kassierers erfolgen sollte.
Das ist keine juristisch relevante Frage, sondern wie risikobereit man ist.
Da kommt es also darauf an, wie man selber drauf ist, wie viel Risiko man eingehen mag, wie viel Geld man investieren mag.
Dann kommt es darauf an, wie der Vorstand so drauf ist und wie lange er die Verweigerung hinnimmt ohne zum Anwalt zu gehen / vor Gericht zu klagen etc.
ZitatAusnahme: man hat Gründe für weigerung. :
Hat man Gründe?
Welche Gründe?
Gute Frage, berechtigte Gründe der Verweigerung könnten dem Frager zur Seite stehen die Verweigerung durchzustzen.
Ich verweigere ja nicht die Herausgabe.
Es war lediglich die Frage ob man als noch amtierender Kassierer (in der noch laufenden Amtszeit) die Unterlagen einfach heraus gibt ohne das ein vernünftiger Abschluss bzw. Übergabe gemacht wurde. Und dazu zählt für mich auch die Kassenprüfung. Damit es dann zu einer Entlastung auf der JHV kommt.
Ohne die Kassenprüfung kann ja dann jeder mit den Unterlagen machen was er will.
ZitatEs war lediglich die Frage ob man als noch amtierender Kassierer (in der noch laufenden Amtszeit) die Unterlagen einfach heraus gibt ohne das ein vernünftiger Abschluss bzw. Übergabe gemacht wurde. :
Die Frage kommt jetzt aber zum ersten Mal ...
Natürlich muss man da eine ordentliche Übergabe machen, mit entsprechend detaillierter Quittierung etc.
Man könnte wenn man misstrauisch ist, auch vor der Übergabe Kopien der Unterlagen anfertigen.
ZitatOhne die Kassenprüfung kann ja dann jeder mit den Unterlagen machen was er will. :
Richtig, ist dann aber nach ordentlicher Übergabe dessen Problem, wenn er sie nicht ordnungsgemäß behandelt.
Mir scheint, es gibt da einige falsche Vorstellungen.
1.) Es sind nicht Unterlagen welche dem Kassierer gehören, sondern es sind Unterlagen des Vereins.
2.) Ferner ist nicht von vorzeitiger Amtsaufgabe die Rede.
3.) Wie schätzt der Kassierer denn eigentlich seine Rechte ein ?
Er hat ein Amt innerhalb des Vorstandes und ist nicht nur den Kassenprüfern gegenüber für eine ordentliche Führung der Kassengeschäfte verantwortlich, sondern auch seinen Vorstandskollegen und der Mitgliederversammlung. Auch der Vorstand könnte eine Prüfung vornehmen.
4.) Genau wegen der Beendigung des Amtes könnte für den Vorstand der Wunsch bestehen, die Unterlagen anzusehen um wegen etwaiger Unklarheiten Nachbesserungen oder Aufklärungen zu verlangen.
5.) Und mit dem Ende seiner Amtszeit enden alle Rechte und Pflichten.
Es besteht keine Pflicht zur Einarbeitung eines Nachfolgers.
Auch sind die Unterlagen dem Verein vertreten durch den Vorstand zu übergeben und nicht einem Nachfolger.
6.) Ein Kassierer sollte Interesse daran haben, daß ihm von der Versammlung Entlastung erteilt wird. Dazu braucht er auch eine positive Beurteilung des Vorstandes. Die kann ein Vorstand nur vornehmen, wenn er sich vorher ein Bild über die erfolgte Kassenführung machen kann.
7.) Die Weigerung wird zur NiIchtentlastung führen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten