Noch eine weitere Frage in dem Zusammenhang mit meinen anderen Fragen.
Nehmen wir einmal an die Satzung des Vereins ist über 10 Jahre alt und muss dringend angepasst werden. Alleine schon aus dem Grund weil in den letzten Jahren Umlagen auf der MV beschlossen wurden ohne das es eine Satzungsermächtigung gibt.
Dazu wurde auf der letzten MV Ende Mai den Mitgliedern eine Satzung vorgelegt die bei der Abstimmung abgelehnt wurde. In der anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern wurde die Satzung Punkt für Punkt durchgegangen und es kam heraus das die Mitglieder nur 4 kleine Änderungen wollten. Art und Umfang der Änderungen wurden klar festgelegt. Es wurde daher vereinbart das der Vorstand diese Änderungen vornimmt und dann die Satzung nochmals den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegt. Dies sollte schnellsten passieren.
Der Vorstand hat dann auf der Vorstandssitzung im Juni beschlossen eine neue MV für Mitte August anzusetzen. Nachdem nun diverse Ungereimtheiten in den Finanzen der Vergangenheit aufgetaucht sind (zweite unbekannte Kasse, Zweckentfremdung Umalgen und Kautin usw. ) und der Schatzmeister diese MV auch dazu nutzen will die Mitglieder darüber aufzuklären hat der Vorstand mit einer Stimmenmehrheit von 3 zu 1 (Schriftführer Enthaltung) beschlossen diese MV nicht abzuhalten und das ganze auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
Hat der Vorstand hier tatsächlich das Recht den Willen der MV zu ignorieren und das ganze einfach auf unbestimmte Zeit zu verschieben ?
Nachtrag: Ich muss mich hier korrigieren. Die Abstimmung erfolgte über etwas anderes. Über die bereits beschlossenen MV kam es nicht zur Abstimmung sondern 1. + 2. Vorsitzender haben dies gemeinsam mit dem Beisitzer (Vorsitzender Verband) einfach ohne Abstimmung entschieden.
-- Editier von Frederike123 am 21.07.2016 08:22
Kann der Vorstand den Willen der Mitgliederversammlung einfach ignorieren ?
21. Juli 2016
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Frage vom 21. Juli 2016 | 07:35
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann der Vorstand den Willen der Mitgliederversammlung einfach ignorieren ?
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#1
Antwort vom 21. Juli 2016 | 12:14
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Ich versteh jetzt nichts mehr.
Zitat:In der anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern wurde die Satzung Punkt für Punkt durchgegangen und es kam heraus das die Mitglieder nur 4 kleine Änderungen wollten. Art und Umfang der Änderungen wurden klar festgelegt. Es wurde daher vereinbart das der Vorstand diese Änderungen vornimmt und dann die Satzung nochmals den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegt.
Das lies sich nun so, dass es noch gar keinen satzungsändernden Beschluss gab, sondern nur den Auftrag eine Satzungsänderung mit diesen 4 Punkten vorzubereiten.
Bevor man dieserhalb Aktionen unternimmt, sollte geklärt werden, was dazu genaues im Versammlungsprotokoll steht.
#2
Antwort vom 21. Juli 2016 | 20:38
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Bevor man dieserhalb Aktionen unternimmt, sollte geklärt werden, was dazu genaues im Versammlungsprotokoll steht.
Da steht genau das was ich geschildert habe
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juli 2016 | 20:47
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Es wurde daher vereinbart das der Vorstand diese Änderungen vornimmt und dann die Satzung nochmals den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegt.
Und so steht es im Protokoll ?
Also keine Beschluss, vereinbart mit einer Mehrheit, einer Minderheit zwischen dem Vorstand und einigen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern ???
#4
Antwort vom 22. Juli 2016 | 06:17
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:
Und so steht es im Protokoll ?
Also keine Beschluss, vereinbart mit einer Mehrheit, einer Minderheit zwischen dem Vorstand und einigen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern ???
Es gab eine Aussprache nach der Abstimmung über die Satzung und die Vereinbarung wurde mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
#5
Antwort vom 22. Juli 2016 | 14:51
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Es gab eine Aussprache nach der Abstimmung über die Satzung und die Vereinbarung wurde mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
Wurde aber nicht so protokolliert !!
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