Mal eine Frage.
In der Satzung eines gemeinnützigen Fördervereins (e.V.) steht folgendes:
Zitat:
§ 8 Kassenprüfer
1.Die Kassenführung des Vereins wird mindestens einmal im Jahr von mindestens zwei Vereinsmitgliedern geprüft, die hierzu von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr zu wählen sind. Die Kassenprüfer dürfen weder Mitglied des geschäftsführenden noch des erweiterten Vorstands sein.
2.Die Kassenprüfer erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung Bericht und empfehlen der Mitgliederversammlung bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des Vorstandes.
Gesetzlich ist es ja nicht vorgeschrieben, das Kassenprüfer Vereinsmitglieder sind. In der speziellen Satzung aber schon.
Wenn nun zwei Kassenprüfer gewählt würden, die nicht Vereinsmitglieder sind, was hätte dies zur Folge?
-- Editiert von Sunrabbit am 25.11.2020 13:39