Kassenprüfung über 2 Jahre

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
kesha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kassenprüfung über 2 Jahre

Hallo,
mal angenommen in einem gemeinnützigen, eingetragennen Verein hat seit Winter 2017 keine Jahrshauptversammlung /Mitgliederversammlung mehr stattgefunden. (Es handelt sich um einen Satzungsverstoß, klar).Kurz vor einem Minderheitenbegehren wird eine Jahreshaumptversammlung einberufen. Die letzte ist 25 Monate her. Es gibt 3 gewählte Kassenprüfer, 2 von Ihnen haben die Kasse zu prüfen.
In der Satzung steht:Für jedes Geschäftsjahr muss der Vorstand einen "vorläufigen Haushaltsplan" aufstellen in dem sämtliche Ausgaben durch zu erwartende Einnahmen gedeckt sein müssen. Dieser "vorläufige Haushaltplan" gilt bis zur Bestätigung oder Abänderung durch die Mitgliederversammlung.Mindestens zwei von ihnen prüfen einmal jährlich, die Kasse, Kassenbücher und -belege sowie die Jahresabschlussrechnung auf Basis des Haushaltsplanes des jeweiligen Geschäftsjahres.

Muss für jedes Jahr getrennt eine Kassenprüfung erfolgen oder kann auch die Kasse komplett für 2 Jahre geprüft werden? Muss rückwirkend vom Vorstand für beide Geschäftsjahre noch ein Haushaltsplan erstellt werden?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Ob ein Haushaltsplan nachträglich genehmigt werden kann, weiß ich nicht.
Eine andere Frage aber: Wenn in der Satzung steht, eine MV hat jedes Jahr stattzufinden und dabei der Vorstand entlastet wird, dann wurde euer Vorstand für 2018 oder auch 2017 nicht entlastet. Auf welcher Grundlage arbeitet der dann?
Es gibt also für 2017 und 2018 weder Kassenbericht noch Haushaltsplan und auch keine Kassenprüfung.
Aus meiner Sicht hat der geschäftsführende Vorstand gegen die Satzung verstoßen und die Kassenprüfer haben das auch nicht moniert.
Das nächste Problem stellt sich, wenn die Steuererklärung beim Finanzamt erstellt werden soll. Da könnte die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Wenn in der Satzung steht, eine MV hat jedes Jahr stattzufinden und dabei der Vorstand entlastet wird, dann wurde euer Vorstand für 2018 oder auch 2017 nicht entlastet. Auf welcher Grundlage arbeitet der dann?


Zunächst, für die Vorstandstätigkeit ist keine Entlastung Voraussetzung.
Zum geschilderten Satzungstext, habe ich die Vermutung, dass er nicht wörtlich zitiert wurde und dadurch Fehlinterpredierungen entstehen können.
Bestimmt die Satzung dass jährlich eine MV stattfinden muss ?
Zitat:
Dieser "vorläufige Haushaltplan" gilt bis zur Bestätigung oder Abänderung durch die Mitgliederversammlung.

Nach diesem Text stellt der Vorstand einen vorl. Haushaltsplan also für sich selbst auf.
Was steht zur Pflicht einer Vorlage und Bestätigung durch die MV in der Satzung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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