Kassenwart Übergabe

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lizzy2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kassenwart Übergabe

Hallo sehr geehrte Forengemeinde,

ich bin in einem kleinen Verein Kassenwart. Im Frühjahr des Jahres wollte ich das Amt niederlegen. Es gab familiäre Veränderungen und Krankheit meiner Eltern mit Pflegebedürftigkeit. Ich bin dadurch momentan überfordert.

Da es niemanden ab der das Amt übernehmen wollte , wurde mir gesagt ich muss bis Wahl 2019 im Februar in meinem Amt bleiben.
Ich wollte keinen Stress und habe mich bereden lassen bis Ende des Jahres alles weiterzumachen.

Meine Fragen:
Bin ich verpflichtet den Jahresabschluss selber zu machen oder kann ich das einem Steuerberater übergeben ?
Buchungen etc. sind auf dem Laufenden

Kann ich das Amt zum 31.12.2018 niederlegen? Und die Kasse etc an den Vorstand übergeben? Auch wenn es noch keinen neuen Schatzmeister gibt?

Wie verhalte ich mich korrekt?

Vielen Dank für jeden Tip !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zubeiden Fragen ein ja.

Du kannst das Amt zum Ende des Jahres niederlegen, und Du kannst auch den Kassen-Abschluss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer - also durch Personen/Organisationen die der Schweigepflicht unterliegen - machen lassen.
Aber besser nicht ohne Abstimmung mit dem Vorstand durch irgendwelche Dritte.

Berry

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6427 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte keinen Stress und habe mich bereden lassen bis Ende des Jahres alles weiterzumachen.


wenn das so zu verstehen ist, dass der Rücktritt zum 31.12.2018 erklärt wurde, war es Pflicht des Vorstandes eine MV einzuberufen, damit die Mitglieder entschieden können, wer das Amt künftig besetzt (Nachwahl) oder was erfolgen soll, falls sich kein Kandidat findet.
Der bisherige Schatzmeister ist dann ohne jede Verpflichtung und kann alle Unterlagen dann dem Vorstand übergeben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119907 Beiträge, 39796x hilfreich)

Zitat (von Lizzy2018):
wurde mir gesagt ich muss bis Wahl 2019 im Februar in meinem Amt bleiben.

Nein, ein "muss" gibt es nicht. Wenns nicht mehr geht, dann gehts nicht mehr.



Zitat (von Lizzy2018):
Ich wollte keinen Stress und habe mich bereden lassen bis Ende des Jahres alles weiterzumachen.

Das zum 31.12.2018 das Amt endet könnte man wie genau beweisen?




-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2018 19:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde schriftlich erklären, dass das Amt zum 31.12.2018 niedergelegt wird. Niemand kann dich zwingen, länger zu machen. Es wäre aber nett, wenn du das Jahr abschließt.
Was meinst du mit Jahresabschluss? Steuererklärung? Die kannst du selbst machen oder einem Steuerberater übergeben. Der kostet aber Geld, das eingeplant sein muss.
Noch besser wäre es gewesen, wenn der Verein eine außerdentliche MV einberufen, einen neuen Kassenwart/Schatzmeister gewählt hätte und du ihn noch hättest einarbeiten können.
Es muss dich aber nicht interessieren, wie der Verein ohne dich auskommt.
Bring die Kasse in Ordnung und übergib alles zum Jahresende an den geschäftsführenden Vorstand.

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#5
 Von 
Lizzy2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank, genauso werde ich es auch machen. Kasse, Jahresabschluss zum 31.12. fertig. So wie ich es schriftlich an den Vorstand übermittelt hatte im April diesen Jahres.
Es gibt noch keinen Schatzmeister. Aber genau dies ist dann nicht mein Problem.
Danke nochmals für alle wirklich sehr hilfreichen Antworten !

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