Keine Mitgliederversammlung

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Zoimbiehunter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Keine Mitgliederversammlung

Wir hatten seit 3 Jahren im Verein keine Mitgliederversammlung mehr. Selbst die Vereinssatzung wird auf bitten nicht rausgegeben.

Unser Geschäftsführer Herr B.K. sagte mir persönlich das er keine neuen Mitglieder zulässt und keine Versammlung einberufen wird weil er Angst hat abgewählt zu werden. Was kann man da tun?

Herr B.K ist nicht in der Lage den Verein zu führen und das Personal zufriedenzustellen. Gehälter bleiben bei den Spieler bis zu 3 Monate aus usw. usw.!

Wir wollen mit den Fans B.K abwählen doch er sagt allen das er keine neuen Mitglieder zulassen wird. Er treibt den Vereins zum 2x in die Pleite/ Insolvenz. Dieser Mensch ist nicht mehr tragbar.

Nur ohne eine Mitgliederversammlung können wir da nichts tun.

Bitte um Hilfe da wir den Verein am Leben erhalten wollen.

Es handelt sich in diesem Fall um den SV Wilhelmshaven.

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-- Editiert Zoimbiehunter am 27.02.2013 20:26

-- Editiert Zoimbiehunter am 27.02.2013 20:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

§ 37 BGB und dann Ermächtigung durch das Vereinsregister/ Vereinsgericht

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 27.02.2013 22:26

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zoimbiehunter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau das ist das Problem. Wir waren schon beim Gericht in Wilhelmshaven und die sagten das die dafür nicht zuständig sind.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Es kommt darauf an, bei welchem Amtsgericht/Vereinsregister der Verein eingetragen ist.
Dort bekommt man auch eine Vereinssatzung. Allein weil der Verein keine MV einberuft, wird das Vereinsregister nicht tätig.

Im § 37 BGB steht doch dass der Vorstand erst durch eine Minderheit aufgefordert werden muß.
Erst wenn dieses erfolgt ist und der Verein nicht reagiert, kann es eine Ermächtigung geben.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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