Hallo,
als aller erstes, ich bin mir leider nicht sicher, ob dieser Beitrag überhaupt in das Vereinsrecht-Forum gehört, da der Fall aber im Zusammenhang mit meinem Verein aufgetreten ist, versuche ich es erstmal hier. Danke
Nun zum Fall:
Ich war die letzten 1,5 Jahre als Übungsleiter in einem Verein tätig und da meine Lizenz im nächsten Jahr abläuft, wurde Anfang des Jahres eine Übungsleiterfortbildung organisiert. Die Aussage des Vereins zu diesem Zeitpunkt war, dass alle Kosten (Anreise, Unterkunft und Kursgebühr) vom Verein getragen werden.
Nun habe ich mich kurzfristig entschieden, aus persönlichen Gründen aus dem Verein auszutreten. Da eine Abmeldung von dem Kurs allerdings nicht mehr möglich ist, und ich dem Verein an sich nicht schaden möchte, habe ich Angeboten, dem Verein eine Spende über den anfallenden Betrag auszustellen. Dieses Angebot wurde abgelehnt, stattdessen wurde gesagt, dass mir eine Rechnung geschrieben und der Betrag von meinem Konto abgebucht werden wird.
Die Frage ist nun, hat der Verein hierzu überhaupt das Recht? Alle bisherigen Formalitäten zu dem Lehrgang sind über den Verein gelaufen, ich bin zum Zeitpunkt des Lehrgangs noch Mitglied (die Kündigung wird zum 31.12.2020 wirksam) und es wurde nie gesagt, dass die Teilnahme am Lehrgang an irgendwelche Bedingungen geknüpft sei. Soweit ich das sehe, war das Angebot die Kosten zu übernehmen reiner Gutwille meinerseits, oder habe ich mich dadurch schon verpflichtet?
Kosten Übungsleiterlehrgang nach Kündigung
28. Juli 2020
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Frage vom 28. Juli 2020 | 17:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Übungsleiterlehrgang nach Kündigung
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2020 | 18:46
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:und da meine Lizenz im nächsten Jahr abläuft, wurde Anfang des Jahres eine Übungsleiterfortbildung organisiert.
Ist nur bischen dürftig.
Diese "Organisation" bestand worin ?
Wer hat die Anmeldung vorgenommen.
Was sagen die Regelungen des Fortbildungsunternehmens ?
#2
Antwort vom 30. Juli 2020 | 23:15
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatDa eine Abmeldung von dem Kurs allerdings nicht mehr möglich ist, ... dass mir eine Rechnung geschrieben und der Betrag von meinem Konto abgebucht werden wird. :
Die Frage ist nun, hat der Verein hierzu überhaupt das Recht?
Alle bisherigen Formalitäten zu dem Lehrgang sind über den Verein gelaufen, ich bin zum Zeitpunkt des Lehrgangs noch Mitglied (die Kündigung wird zum 31.12.2020 wirksam) und es wurde nie gesagt, dass die Teilnahme am Lehrgang an irgendwelche Bedingungen geknüpft sei.
Warum nehmen Sie an dem Lehrgang nicht teil, wenn dieser noch dieses Jahr stattfindet? Wenn Sie nicht mehr möchten, kann doch ein anderer diesen Lehrgang absolvieren? Wann wurde der Kurs angemeldet und wann soll er stattfinden?
Wurde über dieses Lehrgang ein Vertrag mit Ihnen gefertigt? Wenn ja, was steht darin?
Wenn nein, ist die Absprache unter Zeugen erfolgt?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2020 | 08:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschuldigung für die späte Rückmeldung, seit dem ersten Post hat sich der Verein noch einmal bei mir gemeldet, etwas woran ich selbst nicht mehr geglaubt hat, da meine vorherige Bitte um Klärung ignoriert wurde. Der Fall hat sich damit für mich in Wohlgefallen aufgelöst und der Thread kann geschlossen/gelöscht werden.
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