Missbrauch gemeinn. Verein für private Zwecke

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)
Missbrauch gemeinn. Verein für private Zwecke

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich an folgenden Beispiel erläutern möchte:

A ist Geschäftsführerin eines gemeinnützigen Verein. A spricht B an, um Produkte von B im Vereinshaus auf Kommissionsbasis zu verkaufen. A und B einigen sich auf die Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit läuft seit geraumer Zeit gut. B spendet bei Abrechnungen einen Teil der Umsatzerlöse als Spende an den Verein.

A1, der Mann von A, gerät mit B1, dem Mann von B, auf privater Ebene in eine heftige Auseinandersetzung. A mischt sich in die auseinandersetzung ein und kündigt aus privatem Interesse aus heiterem Himmel und mögliche Rache ohne Begründung die Zusammenarbeit zwischen B und dem Verein > benutzt quasi den Verein für private Auseinandersetzungen.

A missbraucht ihre Funktion als GF, benutzt den Verein für ihre privaten Auseinandersetzungen und schädigt den Verein finanziell, da für den Verein die Umsatzbeteiligungen als Spenden wegfallen.


Ich habe im Vereinsrecht solche individuelle Konstellation logischerweise nicht gefunden und konnte mögliche Verstöße von A gegenüber dem Verein und Verstösse des Vereins gegen das Vereinsrecht nicht wirklich ableiten, ausser einer nicht klar zubeschreibenden Haftung.

Welche Haftungen und Verstösse gegen das Vereinsrecht beinhaltet das Beispiel?
Werden mögliche Haftungen und Verstösse durch die Gemeinnützigkeit des Vereins noch verstärkt?

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir ist die Rechtsposition der A unzureichend beschrieben. Nach § 27 + 26 BGB ist "der" Vorstand Geschäftsführer eines Vereins. Sieht die Satzung des Vereins hier zusätzlich zum Vorstand eine Geschäftsführerin vor oder ist die Geschäftsführerin alleiniger Vorstand nach § 26 BGB ?

Wenn es mehrere Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB gibt bestimmt § 28 BGB:

Zitat:
Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.

D.h. der Vorwurf:
Zitat:
A missbraucht ihre Funktion als GF, benutzt den Verein für ihre privaten Auseinandersetzungen und schädigt den Verein finanziell, da für den Verein die Umsatzbeteiligungen als Spenden wegfallen.
bedeutet, dass es gelingt eine Mehrheitsentscheidung des Vorstandes zu bewirken.

Meine Frage wäre: stimmen die vorstehenden Vermutungen und gibt es einen gültigen Vorstandsbeschluss und wie wurde dieser begründet ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Moin Spezi-2,

erstmal danke für die Antwort. Ich kenne mich mit Vereinsrecht nicht wirklich aus und mir scheint es, als wenn es für mein einfach beschriebenes Beispiel keine einfache Antwort gibt.

Was genau innerhalb des Vereins gelaufen ist und wer unter welchen Umständen welche Befugnisse erhalten hat, kann ich nicht sagen. Ich kenne auch die Satzung nicht.

Nur der Vorstand gesamt kann entscheiden, ob die individuelle Vorgehensweise eines Vorstandsmitglied toleriert wird oder nicht - aus welchen Gründen oder Beweggründen auch immer die Entscheidung erfolgte. Die Art und Weise des Vorgehens ist auch nicht vorgeschrieben.

Als Ergebnis kann ich auf Basis der Entscheidungen lediglich bewerten, ob ein Verein gut oder schlecht geführt wird. wird in meinem Beispiel die Entscheidung eines Einzelvorstand in dieser Form akzeptiert, schein es sich um einen schlecht geführten Verein zu handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
wird in meinem Beispiel die Entscheidung eines Einzelvorstand in dieser Form akzeptiert, schein es sich um einen schlecht geführten Verein zu handeln.

Falls die Satzung der Vorsitzenden umfaßende Rechte einräumt und sie diese Rechte ausnutzt, lag es aber auch anden Mitgliedern, welche die Satzungsregelung ja beschlossen haben.
Ohne genaue Satzungskenntnise kann man da nichts beurteilen. Und Vereinssatzungen unterscheiden sich schon kräftig. Manche Vorsitzende lassen sich da bei passender Gelegenheit Rechte einräumen .....

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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