Mitgliedschaft durch den Vorstand kündigen

7. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
ralle54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitgliedschaft durch den Vorstand kündigen

Hallo, unser 1. Vorsitzender ist zurückgetreten. Durch Recherchen ist jetzt herausgekommen das er Geld unterschlagen hat. Strafantrag ist gestellt. Kann der Vorstand ihm jetzt die Mitgliedschaft im Verein jetzt wegen groben vereinswidrigen Verhaltens kündigen? In unsrer Satzung ist solch ein Fall nicht berücksichtigt.

lg. ralle54


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-- Editiert ralle54 am 07.12.2011 09:13

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Da kann der Vorstand, wenn ihm dieses Recht lt. Satzung gegeben ist. Ansonsten gilt § 27/1 BGB.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Strafantrag ist gestellt.


In D ist man erst schuldig wenn man verurteilt wird.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da kann der Vorstand, wenn ihm dieses Recht lt. Satzung gegeben ist. Ansonsten gilt § 27/1 BGB. <hr size=1 noshade>
".

1.) Ein Vereinsausschluss kann auch erfolgen wenn die Satzung das nicht vorsieht, aber ein "wichtiger Grund" vorliegt. Ein "wichtiger Grund" liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mitgliedschaftsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
2.) § 27 BGB betrifft die Abwahl aus dem Vorstandamt, nicht die Beendigung der Mitgliedschaft. Der Rücktritt ist doch schon erklärt.

3.) Vor dem Auschluss muß das Mitglied Gelegenheit haben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör)

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"Bewertungen freuen mich immer"

-- Editiert Spezi-2 am 07.12.2011 16:42

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