Hallo, in unserem Verein zahlen die Mitglieder einen monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Im Verein sind auch einige Mitglieder, die selbstständig sind und wegen der aktuellen Lage finanzielle Probleme bekommen.
Wir würden gerne die Beitragspflicht für Mitglieder, die einen Antrag darauf stellen, vorerst für 3 Monate, falls es die Situation erfordert danach nochmal für 3 Monate (also insgesamt 6 Monate) von der Beitragspflicht befreien.
Ist das rechtlich möglich und zulässig?
In unserer Beitragsordnung steht dazu:
Zitat:In sozialen Härtefällen kann das betroffene Mitglied einen formlosen Antrag auf Änderung der Beitragshöhe oder der Zahlungsmodalitäten stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Dazu wird gegebenenfalls der Antragsteller angehört und die vorgelegten Nachweise geprüft.
In der Satzung steht:
Zitat:Von den Mitgliedern ist monatlich ein Vereinsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Monatsbeitrages wird in der Beitragsordnung festgelegt. Über die Beitragsordnung und Änderungen der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
LG abi2015