Hallo,
unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit? Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?
Vielen lieben Dank für ihre Einschätzung/en & Tipps vorab!
Mundschutz kostenlos an Mitglieder verteilen / Gemeinnützigkeit
18. September 2020
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Frage vom 18. September 2020 | 08:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mundschutz kostenlos an Mitglieder verteilen / Gemeinnützigkeit
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 18. September 2020 | 08:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
Liest sich wie der Erwerb notwendiger Sportausrüstung ...
#2
Antwort vom 18. September 2020 | 10:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit? Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?
Vielen lieben Dank für ihre Einschätzung/en & Tipps vorab!
Direkter Spielbetrieb ist es auch nicht - lediglich beim Auf- & Abbau und teilweise auf der Bank (je nach Hallenvorschrift), wenn nicht gespielt wird.
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#3
Antwort vom 18. September 2020 | 10:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich würde in dem Falle es dem indirekten Spielbetrieb zuordnen.
Es sind ja verpflichtende Hygienemaßnahmen ohne die der Spielbetrieb gar nicht stattfinden könnte.
Wie handhabt man es denn mit den Trikots? Da würde ich den Mundschutz auch so handhaben.
#4
Antwort vom 18. September 2020 | 11:56
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatWie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt? :
Was soll man denn da deklarieren? Der Kauf ist Einkauf, und die kostenlose Weitergabe beschließt man halt entsprechend.
So lange man da keine Luxusartikel anfertigen lässt (ich gehe jetzt mal von unter 10 EUR pro Maske/Mitglied aus), kräht da kein Hahn nach.
Die Masken sind genau so notwendiger Sportbedarf wie Bälle, Trikots, Traningsanzüge, Spielberichtsbögen, etc.
#5
Antwort vom 21. September 2020 | 10:00
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit?
Ich wüsste keinen Grund, wieso das Probleme mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit verursachen könnte.
Zitat:Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?
Als Kauf und kostenlose Weitergabe.
Ein Sportverein, auch ein gemeinnütziger, kann Dinge erwerben, die er seinen Mitgliedern zwecks Ausübung der sportlichen Tätigkeit dann überlässt. Bei Trikots z.B. ist das ja nun seit jeher üblich.
#6
Antwort vom 21. September 2020 | 17:02
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Ich sehe es genauso....Trikots und Masken würde ich gleichsetzen.
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