Mundschutz kostenlos an Mitglieder verteilen / Gemeinnützigkeit

18. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go558066-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mundschutz kostenlos an Mitglieder verteilen / Gemeinnützigkeit

Hallo,
unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit? Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?
Vielen lieben Dank für ihre Einschätzung/en & Tipps vorab!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Liest sich wie der Erwerb notwendiger Sportausrüstung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go558066-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go558066-79):
Hallo,
unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit? Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?
Vielen lieben Dank für ihre Einschätzung/en & Tipps vorab!


Direkter Spielbetrieb ist es auch nicht - lediglich beim Auf- & Abbau und teilweise auf der Bank (je nach Hallenvorschrift), wenn nicht gespielt wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde in dem Falle es dem indirekten Spielbetrieb zuordnen.

Es sind ja verpflichtende Hygienemaßnahmen ohne die der Spielbetrieb gar nicht stattfinden könnte.



Wie handhabt man es denn mit den Trikots? Da würde ich den Mundschutz auch so handhaben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von go558066-79):
Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?


Was soll man denn da deklarieren? Der Kauf ist Einkauf, und die kostenlose Weitergabe beschließt man halt entsprechend.
So lange man da keine Luxusartikel anfertigen lässt (ich gehe jetzt mal von unter 10 EUR pro Maske/Mitglied aus), kräht da kein Hahn nach.
Die Masken sind genau so notwendiger Sportbedarf wie Bälle, Trikots, Traningsanzüge, Spielberichtsbögen, etc.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go558066-79):

unser Sportverein überlegt Mundschutz-Masken mit Vereinslogo anfertigen zu lassen und diese kostenlos an die Mitglieder zu verteilen, da wir im Spielbetrieb teilweise zum Tragen verpflichtet sind. Gibt es ein Problem mit der Gemeinnützigkeit?

Ich wüsste keinen Grund, wieso das Probleme mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit verursachen könnte.

Zitat:
Wie deklariert man den Kauf und kostenlose Weitergabe geschickt?

Als Kauf und kostenlose Weitergabe.

Ein Sportverein, auch ein gemeinnütziger, kann Dinge erwerben, die er seinen Mitgliedern zwecks Ausübung der sportlichen Tätigkeit dann überlässt. Bei Trikots z.B. ist das ja nun seit jeher üblich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich sehe es genauso....Trikots und Masken würde ich gleichsetzen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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