Hallo Forum,
darf man öffentlich bekanntgeben, dass ein Vereinsmitglied vom Verein ausgeschlossen (weil gekündigt) wurde und dessen Namen öffentlich nennen:
"Wir geben bekannt, dass Herr XY vom Verein gekündigt wurde."
Darf man das auch auf der Facebook Seite des Vereins bekanntgeben?
DANKE
Susi
Öffentliche Mittelung über Ausschluss vom Verein
4. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2018 | 21:20
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
Öffentliche Mittelung über Ausschluss vom Verein
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 6. März 2018 | 11:14
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 14x hilfreich)
In den Socialmedien wird soviel dummes Zeug gepostet. Anscheinend gelten dort nicht die Regeln des Anstands. Rechtlich sehe ich keine Möglichkeit, die Veröffentlichung zu verhindern.
#2
Antwort vom 6. März 2018 | 13:06
Von
Status: Senior-Partner (6436 Beiträge, 2318x hilfreich)
Nur solle der Vereinsausschluss endgültig und nicht mehr anfechtbar sein.
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#3
Antwort vom 12. März 2018 | 14:27
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
DANKE
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