Öffentliche Mittelung über Ausschluss vom Verein

4. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Öffentliche Mittelung über Ausschluss vom Verein

Hallo Forum,

darf man öffentlich bekanntgeben, dass ein Vereinsmitglied vom Verein ausgeschlossen (weil gekündigt) wurde und dessen Namen öffentlich nennen:

"Wir geben bekannt, dass Herr XY vom Verein gekündigt wurde."

Darf man das auch auf der Facebook Seite des Vereins bekanntgeben?

DANKE

Susi

Probleme im Verein?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

In den Socialmedien wird soviel dummes Zeug gepostet. Anscheinend gelten dort nicht die Regeln des Anstands. Rechtlich sehe ich keine Möglichkeit, die Veröffentlichung zu verhindern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nur solle der Vereinsausschluss endgültig und nicht mehr anfechtbar sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

DANKE

1x Hilfreiche Antwort

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