Guten Abend, unserem neu gegründeten Verein (e.V., gemeinnützig) wurden von außen folgende Aussagen angetragen:
- Der BGB-Vorstand muss aus dem 1. Vorsitzendem, dem 2. Vorsitzendem und dem Kassenwart bestehen
- In den Vorstand muss ein Schriftführer gewählt werden
Unser BGB-Vorstand besteht nur aus dem 1. und 2. Vorsitzendem, im Gesamtvorstand gibt es keinen Posten des Schriftführers. (dieser wird bei der MV für die Versammlung ausgewählt)
In unserer Satzung steht:
Zitat:1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden
und dem Kassenwart.
2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.
Sind die zwei oben genannten Aussagen, die uns angetragen wurden, richtig?
LG E. Schneider