Hallo,
im Dezember veranstalte ich eine private Party im Vereinsheim meines Vereines. Ich habe mir überlegt, ein Dokument auszulegen, in dem die Gäste mit ihrer Unterschrift festhalten, dass allein sie bei Beschädigung von Eigentum des Vereines (bei alleiniger Verschuldung) haften und dass sie sich ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko auf dem Gelände des Vereines aufhalten (Das Vereinsheim liegt an einem See).
Würde das rechtlich gesehen Sinn machen oder kann ich darauf verzichten?
LG wabco24
Private Party in Vereinsheim
15. November 2019
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Frage vom 15. November 2019 | 19:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Party in Vereinsheim
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