Protokoll der MV an Amtsgericht?

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
E.Schneider
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Protokoll der MV an Amtsgericht?

Guten Abend, wir hatten vor kurzem unsere erste Mitgliederversammlung (nach der Gründung und Eintragung). Ist es ausreichend nur das Protokoll der MV in Kopie an das Amtsgericht zu schicken, oder sollte man auch die Einladung zur MV mitschicken?
Bekommen wir vom Amtsgericht eine Info, ob alles ok ist, oder wird das dort nur abgeheftet?

LG E. Schneider

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Für mich gehört die Tagesordnung auch dazu, bei der Einreichung. Und selbst wenn ich mich irre: Schaden kann es ja in keinem Fall.

Zitat:
Bekommen wir vom Amtsgericht eine Info, ob alles ok ist, oder wird das dort nur abgeheftet?


Vereinsregisternummer ist bereits vorhanden? Wenn nein: Ist alles ok, wird diese Nummer dann zugeteilt und man bekommt Post

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
E.Schneider
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen, ich habe mich gestern leider etwas unverständlich ausgedrückt.
Der Verein ist schon seit einigen Monaten eingetragen im Vereinsregister.
Es geht um eine normale MV, für uns war es aber die erste nach der Gründungsversammlung.
Deswegen nochmal gefragt: Reicht die Kopie des Protokolls aus und bekommen wir vom Amtsgericht bescheid
oder heften die die Protokolle nur ab?
LG E. Schneider

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Der Sachverhalt ist weiterhin unvollständig, weil nicht klar wird, weshalb das Protokoll beim Vereinsregister eingereicht werden soll. Nicht jedes Protokoll einer MV muss zum Vereinsregister, nur wenn dort etwas eingetragen/geändert werden soll. Genau dazu fehlen aber die Angaben.

-- Editiert von Spezi-2 am 08.06.2019 16:43

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat:
Reicht die Kopie des Protokolls aus und bekommen wir vom Amtsgericht bescheid
oder heften die die Protokolle nur ab?

Man bekommt weder vom Amtsgericht Bescheid, noch noch sammelt das Vereinsregister die Protokolle des Vereins.

Wenn in der Mitgliederversammlungeine Änderung des Vereins beschlossen wurde (z.B. Änderung der Satzung oder der Vorstand, Kassier etc. hat sich geändert), muss das mit einer Vereinsregisteranmeldung notariell angemeldet werden.

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#5
 Von 
E.Schneider
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Sachverhalt ist weiterhin unvollständig, weil nicht klar wird, weshalb das Protokoll beim Vereinsregister eingereicht werden soll. Nicht jedes Protokoll einer MV muss zum Vereinsregister, nur wenn dort etwas eingetragen/geändert werden soll. Genau dazu fehlen aber die Angaben.

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Wir sind davon ausgegangen, dass die Protokolle aller MV eingereicht werden müssen. Eine Änderung oder Wahl fand in dieser MV nicht statt.

LG E. Schneider

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#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Nein, nur Satzungsänderungen müssen eingereicht werden. Oder wenn sich der Vorstand ändert.

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