Rabatte bei Firmen -> wer bekommt diese?

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kaninhelp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rabatte bei Firmen -> wer bekommt diese?

Hallo Zusammen, wir sind ein neuer Verein und setzen uns für den Schutz von Kaninchen ein. Nun haben wir ein Problem:

Wir haben Pflegestellen deren Personen auch wirklich aktiv im Verein sind, mitarbeiten wie fahren, Treffen, sich gegenseitig helfen, abstimmen usw.
Dann haben wir Pflegestellen, wo wir nur ab und zu ein Kaninchen hinbringen, mit einem entsprechenden Vertrag. Diese haben ansonsten nichts mit dem Verein zu tun, sind ggf. nur "passive" (nur zahlende) Mitglieder.

Wir bekommen von Futterherstellern als Verein einen Rabatt.
Wer kann denn nun in den Genuß dieses Rabattes kommen?
Alle Mitglieder, nur die "aktiven" Pflegestellen oder auch die Pflegestellen, die nur mal aushelfen?
Wie muss das laufen? Darf nur der Verein bestellen, oder dürfen dass auch ggf. die anderen Personen im Namen des Vereines machen?
Ich denke hier muss sehr aufgepasst werden, wegen dem geldwertem Vorteil, bzw. auch die Firma selber, die ja dem Verein Rabatt gewährt, aber nicht doch auch anderen Personen?

Ich hoffe wir bekommen eine kurze Info.

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Kaninhelp):
Darf nur der Verein bestellen, oder dürfen dass auch ggf. die anderen Personen im Namen des Vereines machen?


Das ist einmal Sache zwischen Verein und der liefernden Firma und auf der anderen Seite muss das intern im Verein geregelt werden.

In der Regel ist es aber doch so, dass der Verein bestellt und sich die Mitglieder dementsprechend dann beim Verein versorgen können.
Als Unternehmer liefere ich gar nicht an Dritte, die "Im Auftrag und auf Rechnung" von irgendjemand anderem bestellen wollen.
Genauso wäre es bei mir als Verein, ich wüsste schon gerne wer, was, wann und vor allem wofür bestellt, ich bekomme doch immerhin die Rechnung dafür.

Vielleicht wäre folgende Regelung ja eine mögliche Lösung.

1. Ausschließlich der Verein bestellt die Futtermittel
2. Alle Mitglieder, die Kaninchen im Auftrag des Vereins versorgen, dürfen sich aus dem Bestand des Vereins bedienen, dabei die Menge abhängig von der Anzahl der zu pflegenden Tiere machen.

Alles andere öffnet doch nur Tor und Tür für Missbrauch.


-- Editiert von spatenklopper am 14.12.2018 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Kaninhelp):
Wer kann denn nun in den Genuß dieses Rabattes kommen?

Da sollte man dann erst mal den Futtermittelhersteller fragen. Oder mal in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Futtermittelhersteller nachlesen, was der für Einschränkungen vorgibt.


Das
Zitat (von spatenklopper):
Vielleicht wäre folgende Regelung ja eine mögliche Lösung.

1. Ausschließlich der Verein bestellt die Futtermittel
2. Alle Mitglieder, die Kaninchen im Auftrag des Vereins versorgen, dürfen sich aus dem Bestand des Vereins bedienen, dabei die Menge abhängig von der Anzahl der zu pflegenden Tiere machen.

erscheint mir die sinnvollste Regelung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Kaninhelp):

Wir bekommen von Futterherstellern als Verein einen Rabatt.
Wer kann denn nun in den Genuß dieses Rabattes kommen?

Der Verein?
Zitat:
Ich denke hier muss sehr aufgepasst werden, wegen dem geldwertem Vorteil

Einen "geldwerten Vorteil" gibt es nur im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was ein Futtermittelhersteller mit Dritten an Rabatten aushandelt ist allein seine Sache.
Er kann jedem Kunden einen eigenen Preis machen.
Er kann auch seine Waren verschenken, da wäre dann ab einem gewissen Punkt beim Empfänger zu gucken, ob da Schenkungssteuer fällig wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen