Rücktritt Schriftführerin - Versammlung nötig?

23. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Rücktritt Schriftführerin - Versammlung nötig?

Hallo!

Es handelt sich um einen eingetragenen Musikverein, wo bereits kurz nach der Wahl auf der Mitgliederversammlung die neu gewählte Schriftführerin ihr Amt niedergelegt hat.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
1) 1. Vorsitzende(r)
2) 2. Vorsitzende(r)
3) Kassierer(in)
4) Schriftführer(in)

Der erweiterte Vorstand derzeit zusätzlich aus:
4) Muskalische Leitung
5) Stellvertr. musikalische Leitung

In der Satzung steht zu Vertretungsberechtigung, dass jeweils 2 Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts vertretungsberechtigt sind, wobei eine Person entweder Nummer 1) oder 2) ist (also Vorsitz) und die zweite Person 3) oder 4)

Somit dürfte der Verein ja noch handlungsfähig sein, wie ich es im Internet gelesen habe.

Ist es notwendig, eine außerordentliche Mitgliederversammlugn einzuberufen bzw. ist es sofort nötig?
Oder kann man erstmal Ruhe einkehren lassen und die "Lage sondieren"?

Danke schonmal!

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Probleme im Verein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nach der noch herrschenden Rechtssprechung ist der Vorstand zur Zeit nicht gebildet, da unvollständig. Es gibt also nur 3 Vorstandsmitglieder mit einem Amtsnamen, aber keinen Vorstand.
Der Verein ist also noch handlungsfähig, da die Vertretungsberechtigung nicht auf den Vorstand sondern auf Vorstandsmitglieder abstellt.
Der Vorstand handelt jetzt mit erhöhten Haftungsrisiko, denn gibt keinen beschlussfähigen Vorstand, beschlussfähig ist zur Zeit nur die MV.
Daher sollte umgehend ein MV mit der Nachwahl erfolgen.



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-- Editiert Spezi-2 am 23.03.2012 19:30

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