Rücktritt Vorstandsmitglied - welche Rechte nach Beendigung?

16. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
JanFr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Vorstandsmitglied - welche Rechte nach Beendigung?

Guten Tag,
unser (ehem.) stellvertretender Vorsitzender hat letztes Jahr mit sofortiger Wirkung sein Amt niedergelegt und dann auch zum Ende des Jahres fristgerecht gekündigt. Die Amtsniederlegung erfolgte nicht zur Unzeit.

Zum Ende des Jahres gab es eine JHV, die aber aus zeitlichen Gründen unterbrochen und dieses Jahr fortgesetzt werden soll. Dadurch konnten die Neuwahlen nicht stattfnden.

Besagte Person ist der Meinung, dass sie weiterhin zu Vorstandssitzungen eingeladen werden müsste, da es noch keine Neuwahlen gab. Diese Auskunft wurde von dem Anwalt der Person so bestätigt.

Das können wir uns so nicht vorstellen, da der Rücktritt doch die Amtsführung mit sofortiger Wirkung beendet, oder?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2377x hilfreich)

Die Antwort des RA teile ich nicht..
Das Vorstndsamt endet mit deren Augabe.
Ob Geschäftsvorfälle oder gar Themen einer MV unerledigt sind, ändert daran nichts,
Es gibt Nachwirkungspflichten eines zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes solange es noch im Vereinsregister steht, aber keine Nachwirkungsrechte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Meiner Meinung nach hat man als zurückgetretendes Vorstandsmitglied keine Berechtigung mehr an Vorstandssitzungen teilzunehmen.

Wie genau begründet der Anwalt dass denn?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
JanFr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der RA begründet es damit, dass die besagte Person seinen Austritt aus dem Verein zum 31.12.24 nicht wirksam erklären konnte, weil er immer noch im Vereinsregister als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied eingetragen ist.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von JanFr):
weil er immer noch im Vereinsregister als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied eingetragen ist.


Das ist lachhaft. Weil das Vereinsregister logischerweise immer hinterherhängt.

-- Editiert von User am 16. Februar 2025 18:52

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5940 Beiträge, 2617x hilfreich)

Schreibt die Satzung überhaupt vor, dass Vorstandsmitglieder auch Mitglied im Verein sein muss?

Ansonsten läuft die Argumentation nämlich gleich doppelt ins Leere.

Und selbst die Argumentation, dass er nicht austreten könne, führt ja nicht automatisch dazu, dass er noch zu Vorstandssitzungen eingeladen werden muss.

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#6
 Von 
JanFr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Es hat sich ergeben, dass unsere Ausführungen richtig sind und nicht die der Person.

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