Guten Tag,
unser (ehem.) stellvertretender Vorsitzender hat letztes Jahr mit sofortiger Wirkung sein Amt niedergelegt und dann auch zum Ende des Jahres fristgerecht gekündigt. Die Amtsniederlegung erfolgte nicht zur Unzeit.
Zum Ende des Jahres gab es eine JHV, die aber aus zeitlichen Gründen unterbrochen und dieses Jahr fortgesetzt werden soll. Dadurch konnten die Neuwahlen nicht stattfnden.
Besagte Person ist der Meinung, dass sie weiterhin zu Vorstandssitzungen eingeladen werden müsste, da es noch keine Neuwahlen gab. Diese Auskunft wurde von dem Anwalt der Person so bestätigt.
Das können wir uns so nicht vorstellen, da der Rücktritt doch die Amtsführung mit sofortiger Wirkung beendet, oder?
Rücktritt Vorstandsmitglied - welche Rechte nach Beendigung?
Die Antwort des RA teile ich nicht..
Das Vorstndsamt endet mit deren Augabe.
Ob Geschäftsvorfälle oder gar Themen einer MV unerledigt sind, ändert daran nichts,
Es gibt Nachwirkungspflichten eines zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes solange es noch im Vereinsregister steht, aber keine Nachwirkungsrechte.
Meiner Meinung nach hat man als zurückgetretendes Vorstandsmitglied keine Berechtigung mehr an Vorstandssitzungen teilzunehmen.
Wie genau begründet der Anwalt dass denn?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der RA begründet es damit, dass die besagte Person seinen Austritt aus dem Verein zum 31.12.24 nicht wirksam erklären konnte, weil er immer noch im Vereinsregister als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied eingetragen ist.
Zitat :weil er immer noch im Vereinsregister als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied eingetragen ist.
Das ist lachhaft. Weil das Vereinsregister logischerweise immer hinterherhängt.
-- Editiert von User am 16. Februar 2025 18:52
Schreibt die Satzung überhaupt vor, dass Vorstandsmitglieder auch Mitglied im Verein sein muss?
Ansonsten läuft die Argumentation nämlich gleich doppelt ins Leere.
Und selbst die Argumentation, dass er nicht austreten könne, führt ja nicht automatisch dazu, dass er noch zu Vorstandssitzungen eingeladen werden muss.
Vielen Dank für die Antworten. Es hat sich ergeben, dass unsere Ausführungen richtig sind und nicht die der Person.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
9 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten