Rücktritt des 1. Vorsitzenden eines Vereins

15. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2017 09:44:52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücktritt des 1. Vorsitzenden eines Vereins

Hallo,

wann und wie ist der Rücktritt des 1. Vorsitzenden möglich wenn:

- der Verein NICHT eingetragen ist
- der Vorsitzende erst wenige Monate im Amt ist
- laut Satzung das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist
- laut Satzung mind. alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung durchgeführt wird
- laut Satzung der Vorstand einen 1. UND 2. Vorsitzenden beinhalten muss

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@historyfan:

Der Rücktritt dürfte jederzeit möglich sein. Es sollte in der Satzung geregelt sein, wie mit einem solchen Rücktritt dann umzugehen ist, also z.B., ob einen sofortige Neuwahl erforderlich ist, ob der 2. Vorsitzende die Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung allein weiterführt, ob und von wem ein kommissarischer Vorsitzender bestimmt werden kann, oder was auch immer.

Ich denke aber, der Vorsitzende, der ja in der Regel ehrenamtlich tätig sein dürfte, kann jedenfalls nicht gezwungen werden, mit seinem Rücktritt bis zu einem bestimmten Termin zu warten.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
guest-12320.03.2017 09:44:52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

@axel:

Danke für Deinen Beitrag. Das Problem ist, dass außer den genannten Regelungen keine weiteren in der Satzung stehen.

Weiteres Problem:
Fällt nun die ganze Arbeit (einberufen M-Versammlung....) automatisch dem 2. Vorsitzenden zu? Oder muss das rechtlich gesehen noch der scheidende 1. Vorsitzende tun?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Ali Baba:

quote:
DIE Satzung würde ich gern einmal sehen.


Und wo lliegt das Problem. Ich habe schon mehrere Vereinssatzungen mit ausgearbeitet und dabei jeweils etliche Satzungen anderer, vergleichbarer, Satzungen quasi also Grundlage genutzt. In jeder dieser Satzungen finden sich auch Regelungen dazu, wie damit umzugehen ist, wenn ein oder mehrere Vorstandsmitglieder vorzeitig aus dem Amt ausscheiden. Das ist eigentlich absolut üblich.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Fällt nun die ganze Arbeit (einberufen M-Versammlung....) automatisch dem 2. Vorsitzenden zu?

Das dürfte - mangels einer expliziten Regelung in der Satzung - verständigerweise so auszulegen sein. Ein Verein wird in der Regel nicht schon deswegen handlungsunfähig, weil er in seiner Satzung Regelungslücken hat.

> Oder muss das rechtlich gesehen noch der scheidende 1. Vorsitzende tun?

Wie schon gesagt, kann ein Vorsitzender eigentlich jederzeit "hinschmeißen". Daß der Verein lt. Satzung einen 1. VS braucht, bedeutet nicht im Umkehrschluß, daß der 1. VS gezwungen ist, seine Aufgaben fortzuführen.

Abgesehen davon wäre das auch in der Praxis sinnfrei, denn wenn man ihn notfalls verklagen müßte, wäre der Verein bis zum Prozeßende blockiert und das will ja auch keiner.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#- der Verein NICHT eingetragen ist#

Wenn der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist, dann ist es auch kein "Verein".

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#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Wenn der Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist, dann ist es auch kein "Verein"

Unfug. Es gibt haufenweise Vereine, die kein e.V. sind.

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