Satzung: Mitglieder

3. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Satzung: Mitglieder

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Rechtsform: eingetragener Verein (hier "a" genannt)
laut Satzung besteht der Vorstand unter anderem aus "dem Präsidenten des Vereins "b"

Verein b ist sozusagen ein übergeordneter Dachverband. Aus diesem Grund soll dieser Präsident auch Mitglied im Verein a sein.

Frage: Impliziert die Formulierung der Vorstandsmitgliedschaft in Verein a "Mitglied ist der Präsident von Verein b" auch einen Vertreter des Präsidenten oder ist wirklich nur der Präsident gemeint? Es mag sein, dass der Verein b in seiner Satzung wiederum regelt, dass ein geschäftsführender Vertreter im Krankheits- oder Todesfall des Präsidenten handeln kann. Dies hat aber doch in der Sache nichts mit Verein a zu tun, der doch regelt "der Präsident".

Kurz:Kann im Krankheits- oder Todesfall der Vorstand in Verein a in der Posititon "Präsident des Vereins b" durch dessen Vertreter besetz werden oder ginge dies nur, wenn in dem Paragraphen, der die Vorstandsmitgliedschaft des Vereins a regelt stünde: "Ein Vertreter des Vereins b" oder "Der Präsident des Vereins b oder dessen Vertreter"?

Vielen Dank für Hilfe.

doc

-- Editiert codcod am 03.08.2013 09:05




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
Frage: Impliziert die Formulierung der Vorstandsmitgliedschaft in Verein a "Mitglied ist der Präsident von Verein b"


Meine Antwort:
Der (jeweilige) Präsident des Vereins b ist sogenanntes "geborenes Mitglied" des Vereins a .
Diese Mitgliedschaft kann nicht ständig wechseln, je nachdem ob der Präsident verfügbar ist, oder nicht.

quote:
Satzung wiederum regelt, dass ein geschäftsführender Vertreter im Krankheits- oder Todesfall des Präsidenten handeln kann.


Diese Klausel in der Satzung des Vereins b kann sich nur auf den Verein b beziehen, bedeutet aber ja auch nur, dass ein Vertreter für den Verein b handeln könnte, nicht aber dann "Präsident" ist.
Für den Verein a ist sie ohne Bedeutung.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Sache "geborenes Mitglied" ist nachvollziehbar. Was ist jedoch im Todesfall des Präsidenten von Verein b? Wäre dann durch den Tod der Vorstand von Verein a um 1 Person unterbesetzt so lange bis Verein b einen neuen Präsidenten gewählg hat oder kann der Präsident in seiner Vorstandsfunktion in Verein a zwischenzeitlich von einem geschäftsführenden Vizepräsidenten aus Verein b als Vorstandsmitglied in Verein a ersetzt werden? Oder darf und muss es ausnahmslos der Präsident sein?
Gruß codcod

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Solange der Verein b keinen neuen Präsidenten hat, ist der Vorstand in Verein a unterbesetzt und möglicherweise nicht beschlussfähig.
Es liegt also auch im Interesse des Vereins a, dass Verein b baldmöglichst wieder einen Präsidenten wählt.

Oder Verein a nimmt in seine Satzung eine Ergänzung auf, welche eine Übergangsregelung vorsieht.

quote:
oder kann der Präsident in seiner Vorstandsfunktion in Verein a zwischenzeitlich von einem geschäftsführenden Vizepräsidenten aus Verein b als Vorstandsmitglied in Verein a ersetzt werden?


nur wenn die Satzung des a so was ausdrücklich regelt.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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