Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein eingetragener Verein (nicht gemeinnützig) und haben eine Klausel in unserer Satzung die die Zugehörigkeit des Vereins (z. B. Landesverband/Dachverband) regelt. In dieser Klausel steht, dass die Zugehörigkeit des Vereins nur mit der Zustimmung aller Mitglieder geändert werden kann.
In einer anderen Klausel steht wiederum das Satzungsänderungen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden können.
Eine Gruppe in unserem Verein will nun die aktuelle Zugehörigkeit ändern lassen und pocht auf eine Satzungsänderung.
Wie ist hier die Rechtslage?
Welche Wirksamkeit hat die Klausel zur Zugehörigkeit (die von allen Mitgliedern bestätigt werden muss) wenn Sie durch eine andere Klausel ausgehebelt werden kann?
Viele Grüße
Thomas Schuster
Satzung ändern
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Ich denke, die Satzungsklausel wird ihren Ursprung in der Satzung des Verbandes haben.
Auch wenn die Klausel aus der Satzung gestrichen wird, wird der Verband auf seine Satzungsklausel verweisen, welche den Austritt regelt. Dort wird ebenfalls stehen, dass ein Austritt nur erfolgen kann, wenn dem 2/3 der Mitglieder des austretenden Vereins zugestimmt haben.
Wenn in der Vereinssatzung steht, der Verein gehört dem Verband XYZ an, wird die Mitgliedschaft in dem Verband nicht mit der Streichung der Satzungsregelung enden, sondern es muss eine Austrittserklärung entsprechend den Regelungen der Verbandssatzung erfolgen. Diese Verbandssatzung hat der Verein mit seinem Eintritt anerkannt.
Im Übrigen halte ich die Klausel in der Vereinssatzung für wirksam.
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