Satzungsänderung, was ist möglich?

21. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Charly250
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Satzungsänderung, was ist möglich?

Hallo,

bei uns im Verein steht im Januar die Generalversammlung an. Laut Satzung müssen auf dieser Versammlung alle Posten neu gewählt werden, da alle ihre Periode von 2 Jahren voll haben.
Leider hat sich vor 2 Jahren bei der Gründung des e.V. leider ein Fehler eingeschlichen in der Satzung.

Der Vorstand denkt aktuell über eine Satzungsänderung nach. Damit nicht alle 2 Jahre alles neu gewählt werden muss, im besten Falle werden alle Posten neu vergeben, auch nicht so schön.

Die Periode von 2 Jahren soll allerdings erhalten bleiben. Es soll immer in einem Jahr der 1. Vorsitzende + Kassierer und im nächsten Jahr der 2. Vorsitzende + Schriftführer gewählt werden.

In geraden Jahren (2026/2028usw.) wird der 1. Vorsitzende und der Kassierer gewählt. In ungeraden Jahren (2025/2027usw.) wird der 2. Vorsitzende und der Schriftführer gewählt. Die Amtsdauer beträgt jeweils 2 Jahre.

Wäre das so möglich? Die Amtsdauer soll weiterhin 2 Jahre betragen.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6774 Beiträge, 2364x hilfreich)

Weg 1: Satzung ändern, kurzristig 1 MV mit der Satzungsänderung und nach Eintragung der Satzungsänderung weitere MV.

Weg 2: 1 Jahr nach der Wahl aller 4 Vorstandsmitglieder treten der 2. Vorsitzende und der Schriftführer zurück
und die MV muß Nachwahlen durchführen.
Oben steht:

Zitat:
Laut Satzung müssen auf dieser Versammlung alle Posten neu gewählt werden, da alle ihre Periode von 2 Jahren voll haben.

Steht dort die Amtszeit beträgt 2 Jahre ?
Dann können auf dieser Versammlung der 2.Vorsitzende und der Schriftführer wieder für 2 Jahre gewählt werden.
Ergebis: Der 1.Vorsitzende und der Kassierer haben noch 1 Jahr Amtszeit und die neu gewählten (2.Vorsitzender und Schriftführer 2 Jahre.)
Damit gibt es jedes Jahr Vorstandswahlen von 2 Ämtern.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Kann man machen

aber....ein Vorstand ist ein Team. Ich halte dieses Wahlkonstrukt für problembehaftet

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19842 Beiträge, 7209x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich halte dieses Wahlkonstrukt für problembehaftet

... sehe ich auch; allerdings sollte der Verein wissen, was er will und wieso. - Jeder ist seines Glückes Schmied, oder auch seines Unglücks.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
aber....ein Vorstand ist ein Team. Ich halte dieses Wahlkonstrukt für problembehaftet
DAs sehe ich ganz genauso.

Zitat (von Charly250):
Damit nicht alle 2 Jahre alles neu gewählt werden muss
Ähm..... warum denn eigentlich nicht? Das ist doch völlig normal. Warum möchtet ihr denn einen Weg nehmen?
Ich z.B. würde mich, bei solch einem Konstrukt, nicht in ein Amt wählen lassen wollen.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Zitat:
Damit nicht alle 2 Jahre alles neu gewählt werden muss


Vielleicht hat man Sorge, keinen neuen Vorstand zu finden. Das ist unbegründet. Denn auch bei der Teil-Neuwahl muss man ja neue Leute haben.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38962 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Charly250):
Wäre das so möglich?
Du bist doch der Neuling in dem Verein. Und der Verein existiert grad 2 Jahre .
Du hast hier etliche Beiträge mit Grundsatzfragen zur Vereinsführung eingestellt.
Der Vereinsvorstand ist sich nicht grün, einer traut dem anderen nicht, es ist Stimmung wegen Geld/Konto...und xy.
Selbstverständlich kann man Vereinssatzungen ändern. In #1 stehts.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5904 Beiträge, 2603x hilfreich)

Eigentlich ist es heute das gängige System, dass alle Vorstandsposten gleichzeitig neu gewählt werden. Die Tendenz geht sogar dahin, die Amtszeit noch länger als 2 Jahre zu machen, damit der Vorstand auch mal die Gelegenheit bekommt, in Ruhe zu arbeiten.
Außerdem kann man so unterschiedliche Mitgliederversammlungen abhalten: die "Große" mit Wahlen, ggfls. auch länger/mit Übernachtung und die "Kleine" ohne Wahlen, die natürlich wesentlich kürzer ausfallen kann.

Früher war das alternierende Wählen üblicher, das kann aber dazu führen, dass der Vorstand neue Leute hinein gewählt bekommt, mit denen er nicht zusammen arbeiten möchte/kann und der Verein dadurch für mind. ein Jahr "gelähmt" wird. Daher ist man von diesem System eher abgerückt (ist natürlich noch in etlichen alten Satzungen so verankert).

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9528 Beiträge, 2020x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Außerdem kann man so unterschiedliche Mitgliederversammlungen abhalten: die "Große" mit Wahlen, ggfls. auch länger/mit Übernachtung und die "Kleine" ohne Wahlen, die natürlich wesentlich kürzer ausfallen kann.


Dann sollte man bei dem Konstrukt wie der TE es möchte, auch an die Beschlussfähigkeit der Versammlung denken. Also wie viele Mitglieder mindestens anwesend sein müssen.

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#9
 Von 
Charly250
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Es geht wohl einfach darum, das im schlimmsten Falle alle 2 Jahre da 4 neue Leute im Vorstand sitzen die quasi wieder bei 0 anfangen.
Die Satzung besagt, wenn ein Mitglied seinen Posten niederlegt, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit. Heißt, nach einem Jahr in Sack hauen und dadurch Neuwahlen bewirken, wird auch wohl nix.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6774 Beiträge, 2364x hilfreich)

Zitat:
Die Satzung besagt, wenn ein Mitglied seinen Posten niederlegt, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit.

Also gibt es eine restliche Amtszeit und mein Vorschlag Nr. 2 scheidet aus, wenn der Satz nicht aus der Satzung gestrichen wird.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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