Die Mitglieder haben mit der Einladung zur MV die Info zur Satzungsänderung fristgerecht erhalten. Die Änderung besagt, dass der Begünstigte bei Auflösung des Vereins nun ein anderer, ebenso gemeinnütziger, Verein werden soll.
Es erfolgte eine reguläre Abstimmung dazu. Es wurde einstimmig angenommen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung kam es zum Streit. Es traten plötzlich alle Mitglieder aus bis auf die beiden Vorstände.
Nach einigen Tagen trat auch der 1. Vorsitzende aus.
Nun wickelt der 2. Vorsitzende als "Letzter" die Auflösung des Vereins ab.
Ist die Satzungsänderung noch wirksam und kann der 2. Vorsitzende nun den Restbetrag an den neuen Begünstigten überweisen?
Satzungsänderung gleichzeitig mit Auflösungsbeschluss
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. ( § 71 Abs. 1 BGB )
Ist diese so schnell eingetragen worden ??
Wurde der Beschluss (Vereinsauflösung) vor oder nach der Eintragung gefaßt ?
Wie oben beschrieben: erst wirksam, wenn im Vereinsregister geändert. Und das kann praktisch nicht passiert sein, wenn erst in der MV über die Satzungsänderung abgestimmt werden sollte.
Also gilt die alte Satzung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antworten.
Tatsächlich wurde die Satzungsänderung mit der Einladung angekündigt. Die Abstimmung bestätigte dann die Änderungen.
In der selben Sitzung sind dann die wesentliche Anzahl der Mitglieder ausgetreten.
Der Verein wird jetzt abgewickelt - und die Satzungsänderung ist bis heute nicht eingetragen.
Also müssen wir dann den "alten Begünstigten" mit dem Auflösungsbetrag beglücken
Richtig? ?
Was soll man denn unter „Der Verein wird jetzt abgewickelt" verstehen ?
Wie ist denn ein wirksamer Beschluss zur Auflösung zustande gekommen ?
Wenn, dann würde ich mal annehmen unter falschen Voraussetzungen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten