Satzungsänderung gleichzeitig mit Auflösungsbeschluss

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
veramerz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Satzungsänderung gleichzeitig mit Auflösungsbeschluss

Die Mitglieder haben mit der Einladung zur MV die Info zur Satzungsänderung fristgerecht erhalten. Die Änderung besagt, dass der Begünstigte bei Auflösung des Vereins nun ein anderer, ebenso gemeinnütziger, Verein werden soll.
Es erfolgte eine reguläre Abstimmung dazu. Es wurde einstimmig angenommen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung kam es zum Streit. Es traten plötzlich alle Mitglieder aus bis auf die beiden Vorstände.
Nach einigen Tagen trat auch der 1. Vorsitzende aus.
Nun wickelt der 2. Vorsitzende als "Letzter" die Auflösung des Vereins ab.

Ist die Satzungsänderung noch wirksam und kann der 2. Vorsitzende nun den Restbetrag an den neuen Begünstigten überweisen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. ( § 71 Abs. 1 BGB )
Ist diese so schnell eingetragen worden ??
Wurde der Beschluss (Vereinsauflösung) vor oder nach der Eintragung gefaßt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Wie oben beschrieben: erst wirksam, wenn im Vereinsregister geändert. Und das kann praktisch nicht passiert sein, wenn erst in der MV über die Satzungsänderung abgestimmt werden sollte.
Also gilt die alte Satzung.

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#3
 Von 
veramerz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Tatsächlich wurde die Satzungsänderung mit der Einladung angekündigt. Die Abstimmung bestätigte dann die Änderungen.
In der selben Sitzung sind dann die wesentliche Anzahl der Mitglieder ausgetreten.
Der Verein wird jetzt abgewickelt - und die Satzungsänderung ist bis heute nicht eingetragen.
Also müssen wir dann den "alten Begünstigten" mit dem Auflösungsbetrag beglücken
Richtig? ?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Was soll man denn unter „Der Verein wird jetzt abgewickelt" verstehen ?
Wie ist denn ein wirksamer Beschluss zur Auflösung zustande gekommen ?
Wenn, dann würde ich mal annehmen unter falschen Voraussetzungen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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