Selbsternanntes Rettungsteam fordert freiwilligen Rücktritt des Vereinsvorstandes

3. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbsternanntes Rettungsteam fordert freiwilligen Rücktritt des Vereinsvorstandes

In einem Treffen wurde der Vorstand eines gemeinnützigen Vereines von einem selbsternannten Vereinsrettungsteams (bestehend aus drei Mitgliedern) zum freiwilligen und sofortigen Rücktritt aufgefordert.
Begründungen zum Rücktritt bezogen sich auf mangelhafte Vereins- und Kassenführung, Fahrlässigkeit, grobe Satzungs- und Nutzungsvertragsverstöße.
Die Begründung des Ultimatums bezog sich auf die sofortige Handlungsdringlichkeit und ein besseres Image des Vereines bei zukünftigen Interaktionen mit Dritten, z.B. Ämtern.
Kassenwart und 2. Vorstand wären zurückgetreten, der erste Vorstand ist nicht zurückgetreten.
Eine Zusammenarbeit mit dem aktuellen Vorstand bis zur JHV wurde abgelehnt.
Das Vereinsrettungsangebot wurde zurückgezogen.
Die Jahreshauptversammlung mit u.a. neuer Vorstandswahl steht 17 Tage nach dieser Begebenheit an.
Die Personen, die den Rücktritt des aktuellen Vorstandes forderten, wären bei dieser JHV in den kompletten Vorstand gewählt worden und hätten auch den Notvorstand gebildet.
Der aktuelle Vorstand wird nicht entlastet.
Zwei des Vereinsrettungsteams haben bei diesem Treffen mündlich ihren Mitgliedsaustritt und die Gründung eines eigenen Vereins bekannt gegeben.
Sie kandidieren allerdings weiterhin für die anstehende Vorstandswahl.

Macht das Sinn? Ich erkenne es nicht.
Fragt bitte, wenn ihr verständlicherweise mehr Infos benötigt.
Herzlichen Dank für euer Feedback!

-- Editiert von Klotho am 03.07.2021 11:46

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Klotho):
Macht das für euch Sinn?

Nö.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Was wird denn nun konkret vorgeworfen? In Bezug auf die Kassenführung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Macht das Sinn?
Sinn wofür?
Dass der alte Vorstand wieder gewählt wird? Oder etwa wirklich, dass das "Rettungsteam" gewählt wird?

Zitat:
wären bei dieser JHV in den kompletten Vorstand gewählt worden ... Der aktuelle Vorstand wird nicht entlastet.

Woher willst du das wissen? Die Versammlung ist ja gerade dazu da, das erst festzustellen.

Stefan

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich rätsele noch, was nun wirklich die Frage ist. Was Sinn macht für wen? Vielleicht wäre es sinnvoll, erst einmal die Satzung intensiv zu studieren, um festzustellen, wer welche Rechte und Verpflichtungen hat. Und welche Funktion einem "Rettungsteam" zukommt. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Zwei des Vereinsrettungsteams haben bei diesem Treffen mündlich ihren Mitgliedsaustritt und die Gründung eines eigenen Vereins bekannt gegeben.
Sie kandidieren allerdings weiterhin für die anstehende Vorstandswa


Kündigen bei einem solchen Treffen kann man sicher nicht,. Da der Vorsitzende noch im Amt ist, mußt die Kündigung sicher an diesen erfolgen.
Außerdem sollte die Satzung vorschreiben dass in den Vorstand nur Mitglieder gewählt werden können.
Also macht ein Austritt und dann die Kandidatur keinen Sinn.

-- Editiert von Spezi-2 am 03.07.2021 18:46

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Kündigen bei einem solchen Treffen kann man sicher nicht,.

Kommt ganz darauf an, was genau sich zu dem Thema in der Satzung findet.



Zitat (von Spezi-2):
Also macht ein Austritt und dann die Kandidatur keinen Sinn.

Wenn es noch keinen Austritt gibt, sondern nur die Kündigung ist man ja noch Mitglied ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was ist denn eigentlich das rechtliche Problem?

Es ist sowohl zulässig, einen Vorstand zum Rücktritt aufzufordern als auch auszutreten und einen neuen Verein zu gründen.

Ebenso ist es sowohl zulässig, der Rücktrittsaufforderung nachzukommen als auch den Rücktritt abzulehnen.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Die genauen Probleme mit dem jetzigen Vorstand wurden leider noch nicht dargelegt....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Was wird denn nun konkret vorgeworfen? In Bezug auf die Kassenführung


Der Verein hat im Juni 2019 eine Spende von 10.000€ erhalten.
Es wurde versäumt, das Finanzamt um eine Verlängerung der Frist wegen der zeitnahen Mittelverwendung zu bitten und das Geld als Rücklage anzulegen.
Sonst chaotische Kassenbuchführung und einige noch nicht nachvollziehbare und falsch gebuchte Positionen.

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#10
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Woher willst du das wissen? Die Versammlung ist ja gerade dazu da, das erst festzustellen.


Sie hätten schlichtweg aus Mangel an weiteren Kandidaten die Wahlen gewonnen.
Nach dieser Aktion spalten sich aber die 10 aktiven in zwei Lager, aus alten und neuen Mitgliedern.

-- Editiert von Klotho am 04.07.2021 13:28

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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Klotho):
Es wurde versäumt, das Finanzamt um eine Verlängerung der Frist wegen der zeitnahen Mittelverwendung zu bitten und das Geld als Rücklage anzulegen.


Und das ist ernsthaft vom Finanzamt moniert worden? Normalerweise interessieren die sich für solche Peanuts nicht.

Ansonsten nochmals die Frage: wo ist das rechtliche Problem?
Das sich Vereine wegen Meinungsverschiedenheiten spalten oder auflösen ist alltäglich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich rätsele noch, was nun wirklich die Frage ist. Was Sinn macht für wen? Vielleicht wäre es sinnvoll, erst einmal die Satzung intensiv zu studieren, um festzustellen, wer welche Rechte und Verpflichtungen hat. Und welche Funktion einem "Rettungsteam" zukommt. Und dann sieht man weiter.


Ich verstehe nicht, wieso kurz vor der Vorstandswahl diese für alle kräftezehrende Aktion statt fand.
Ist es wirklich so entscheidend, einen Verein 'retten' zu können (was nicht nur in meinen Augen eine Übertreibung ist), wenn ein Notvorstand die Sache übernimmt, anstelle eines neu gewählten Vorstandes (der alte Vorstand wird nicht entlastet)?

Es geht hauptsächlich um die Geldspende und das Finanzamt.
Sonst muss klar Schiff gemacht werden, zum Beispiel die Überarbeitung der Satzung und die Mitgliederverwaltung (ca. 35 inaktive Mitglieder), die keine Beiträge zahlen, wie in der Satzung festgelegt.
Ich muss dazu sagen, dass der 1. Vorstand seit ungefähr 10 Jahren keine Beiträge mehr gezahlt hat, die anderen beiden Vorstandsmitglieder noch nie.

Auszug aus der Satzung:

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Satzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung ist eine Berufung innerhalb von 14 Tagen an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet dann über den Antrag.
(2) Bei jugendlichen Mitgliedern unter 18 Jahren ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme der Mitgliedschaft erforderlich.

§ 6 Verlust der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Die Kündigung wird zum 1. Tag des folgenden Monats gültig und die Beitragspflicht erlischt ebenfalls zum 1. Tag des folgenden Monats.
(2) Der Ausschluss kann erfolgen bei erheblichen Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen, Verstößen gegen die Interessen des Vereins und unehrenhaften Handlungen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Im Falle eines Ausschlusses ist vor der Entscheidung dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Berufung ist innerhalb von 14 Tagen zulässig, die Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweck an den Veranstaltungen teilzunehmen.
(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten.
(3) Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft verpflichtet.
(4) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet; die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist im Voraus, bis spätestens zum 1. Tag des folgenden Monats zu zahlen. Dauerauftrag bzw. Einzugsermächtigung jedes einzelnen Mitglieds ist Voraussetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Und das ist ernsthaft vom Finanzamt moniert worden? Normalerweise interessieren die sich für solche Peanuts nicht.


Nein, das Finanzamt ist noch nicht involviert.
Die Kassenprüfer (zwei Mitglieder des Rettungsteams) haben diesen Verstoß mit einem privat finanzierten Anwalt aufgedeckt.
Kassenberichte müssen zur JHV am 18.07.21 vorliegen, die Steuer ist Ende Juli dran.
Momentan behält einer der Kassenprüfer die Finanzunterlagen und die Kreditkarte des Vereines zurück, Begründung: Es geht an seinen Anwalt, als Kassenprüfer sei er verpflichtet Mißstände unverzüglich zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Klotho):
Die Kassenprüfer (zwei Mitglieder des Rettungsteams) haben diesen Verstoß mit einem privat finanzierten Anwalt aufgedeckt.


Welcher Verstoß? Ich kann da keinen erkennen.

Zitat (von Klotho):
Momentan behält einer der Kassenprüfer die Finanzunterlagen und die Kreditkarte des Vereines zurück


Das dürfte zum einen einen Vereinsausschluss wegen vereinsschädigendem Verhalten zur Folge haben, zum anderen sollte der Vorstand umgehend auf Herausgabe klagen.

Zitat (von Klotho):
Begründung: Es geht an seinen Anwalt, als Kassenprüfer sei er verpflichtet Mißstände unverzüglich zu melden.
Er hat der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Das war es dann aber auch schon.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Klotho
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Klotho):
Die Begründung des Ultimatums bezog sich auf die sofortige Handlungsdringlichkeit und ein besseres Image des Vereines bei zukünftigen Interaktionen mit Dritten, z.B. Ämtern.
Kassenwart und 2. Vorstand wären zurückgetreten, der erste Vorstand ist nicht zurückgetreten.
Eine Zusammenarbeit mit dem aktuellen Vorstand bis zur JHV wurde abgelehnt.
Das Vereinsrettungsangebot wurde zurückgezogen.


In einem gestrigen Treffen zum Nachgespräch mit allen Interessierten hat sich herausgestellt, dass der Kassenwart nicht freiwillig zurückgetreten wäre.
Er war zum Zeitpunkt des ersten Treffens im Krankenhaus und konnte nicht persönlich befragt werden. Das wurde in diesem Gespräch vom Rettungsteam aber anders kommuniziert.
Ich habe mich die ganze Zeit gewundert, weil der Verein laut Satzung nicht von nur einem Vorstandsmitglied geführt werden kann.

Ich danke euch allen herzlich für euer Interesse und das Feedback!
Ich habt mir neue Impulse und Denkanstöße gegeben
Liebe Grüße und alles Gute für euch!

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