Mein Berater ist eine Katastrophe und nun beendet er die Arbeit wie es scheint und ich wurde jemanden neues zugeteilt. Ich hatte mich neu angemeldet und eigentlich keine wirkliche Hilfe erhalten und habe die Steuererklärung auch selbst abgeben, da ich den Anwalt für absolut inkompetent halte.
Ich soll aber bald schon den Beitrag für das nächste Jahr bezahlen. Ich finde das auch interessant, dass man so früh den Beitrag zahlen muss.
Ich möchte daher unbedingt raus, ohne diesen Beitrag noch zu zahlen.
Darum ist eigentlich das Vertrauen komplett weg in diesen Verein.
Wie und wann kann man ausserordentlich kündigen?
Kann man dann aber noch Leistung erwarten für den bereits bezahlten Beitrag und die dazugehörige Steuerklärung? Zb falls es noch einen Einspruch geben muss. Ich gehe hoffentlich davon aus, dass der bereits bezahlte Beitrag für diesen Steuerbescheid das noch mit beinhaltet?
-- Editiert von Moderator topic am 18. Juni 2025 00:28
-- Thema wurde verschoben am 18. Juni 2025 00:28
Sonderkündigungsrecht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
Zitat :Wie und wann kann man ausserordentlich kündigen?
Dazu lese man die vertraglichen Bestimmungen. Da steht sicherlich auch etwas zum ordentlichen Kündigungsrecht
Das geht unter diesen Voraussetzungen:Zitat :Wie und wann kann man ausserordentlich kündigen?
https://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderkuendigungsrecht-%C2%A7-627-BGB-bei-einem-Lohnsteuerhilfeverein--f212898.html
Bei dir ist es wahrscheinlich leider grad andersherum. Der *Nichtskönner* macht nichts mehr und ein anderer Mitarbeiter---arbeitet evtl. hervorragend. Da fehlen wahrscheinlich die Argumente.
Oder bei einer Beitragserhöhung. Dann nach § 5
https://www.steuerverbund.de/mitgliedschaft/satzung
Versuch macht kluch.Zitat :Ich möchte daher unbedingt raus, ohne diesen Beitrag noch zu zahlen.
Du bist ja noch Mitglied...Zitat :Ich gehe hoffentlich davon aus, dass der bereits bezahlte Beitrag für diesen Steuerbescheid das noch mit beinhaltet?
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Den Beitrag hatte ich auch gefunden.
Dieser Berater hat mir aber komplett das Vertrauen in diesen Verein kaputt gemacht und ahne ähnliches bei dem neuen. Das sollte doch reichen? Zumal man das beweisen kann und ich dadurch sogar selbst die Erklärung einreichen musste. Ich will sowas nicht unterstützen.
-- Editiert von User am 17. Juni 2025 22:21
Zitat :Das sollte doch reichen?
Nein. Im übrigen drehst Du Dich im Kreis. Ich würde mich zunächst mit der normalen Kündigung befassen und anhand der Unterlagen herausfinden, wann man kündigen muss
Ahnungen... sind nichts, aber Versuch macht kluch. Könnte noch heute erledigt werden.Zitat :Dieser Berater hat mir aber komplett das Vertrauen in diesen Verein kaputt gemacht und ahne ähnliches bei dem neuen.
Ich nehme trotzdem an, Gejammer und Ahnungen sind nicht hilfreich.
Das ist doch kein Verein, der Spenden sammelt, um gute oder weniger gute Mitarbeiter zu unterstützen.Zitat :Ich will sowas nicht unterstützen.
Du bist dort neu eingetreten und hattest leider Pech mit dem ersten Berater.
Hast du schon mal mit dem anderen sprechen können?
Das war ein Steueranwalt?Zitat :da ich den Anwalt für absolut inkompetent halte.
Und warum hast du deine Steuererklärung selbst beim FA abgegeben? Wusstest du alles besser...?
Du hättest doch den St-Bescheid abwarten können und dann den Verein mit Einspruch usw. agieren lassen...
So ist das im allgemeinen in diesen Vereinen vereinbart.
Zitat :Du hättest doch den St-Bescheid abwarten können und dann den Verein mit Einspruch usw. agieren lassen...
Hmm? Den hab ich doch noch gar nicht, oder was meinst du?
Zitat :Ahnungen... sind nichts, aber Versuch macht kluch. Könnte noch heute erledigt werden.
Ich nehme trotzdem an, Gejammer und Ahnungen sind nicht hilfreich.
und wie macht man das denn? An wen reicht da ne email?
Zitat :Du hättest doch den St-Bescheid abwarten können und dann den Verein mit Einspruch usw. agieren lassen...
Hmm? Den hab ich doch noch gar nicht, oder was meinst du?
Zitat :Ahnungen... sind nichts, aber Versuch macht kluch. Könnte noch heute erledigt werden.
Ich nehme trotzdem an, Gejammer und Ahnungen sind nicht hilfreich.
und wie macht man das denn? An wen reicht da ne email?
Einfach Erklärung mit einem schönen Programm selber machen..oder jemand kompetentes fragenZitat :Dieser Berater hat mir aber komplett das Vertrauen in diesen Verein kaputt gemacht und ahne ähnliches bei dem neuen
Richtig. Ich meine:Zitat :Den hab ich doch noch gar nicht, oder was meinst du?
-Warum hast du den Bescheid nicht abgewartet?
-Warum hast du deine Steuererklärung selbst beim FA abgegeben ?
-Warum hat das nicht wie üblich der Verein gemacht?
Wenn du deine Mitgliedschaft in diesem LStV außerordentlich kündigen willst---> an diesen Verein schreiben. Die Gründe anführen.Zitat :An wen reicht da ne email?
Ob da eine E-Mail reicht... ob man deine Gründe anerkennt... oder nicht, weil du nur jammerst und ahnst... ergibt sich später. Der Verein wird dir antworten.
Was genau versteht du nicht?
Was genau hat der inkompetente Mitarbeiter *falsch*gemacht?
Zitat :Einfach Erklärung mit einem schönen Programm selber machen..oder jemand kompetentes fragen
Also die Antworten sind wirklich kryptisch hier, auch von Anami. Was meinst du nun konkret?
Zitat :Richtig. Ich meine:
-Warum hast du den Bescheid nicht abgewartet?
-Warum hast du deine Steuererklärung selbst beim FA abgegeben ?
-Warum hat das nicht wie üblich der Verein gemacht?
?? du frugst nach einen Steuerbescheid. Den bekommt doch nachdem man die Erklärung abgibt. Das macht absolut kein Sinn sowas zu fragen, daher frug ich um Aufklärung. Wieso fragst du nicht gleich, warum ich die Erklärung selbst abgegeben habe?
(Editiert und Abmahnung - mäßigen Sie Ihren Ton!)
-- Editiert von Moderator am 19. Juni 2025 21:08
Man lese die Vereinbarungen, die man mit einem der rund 170 verschiedenen Lohnsteuerhilfevereinen (und damit meine ich nicht die Standorte!) in Deutschland abgeschlossen hat.
In der Regel sollte der 30.09. Stichtag für die schriftliche (!) Kündigung sein.
Aus den Vereinbarungen ergibt sich auch, welchen Leistungsumfang der Verein erbringen muss.
Und gerüchteweise soll es auch kompetente Lohis geben.
Ich habe erst sehr wenige kennen gelernt.
Ist auch kein Wunder, wenn man Leute anstellt, die beim Finanzamt mit Pauken und Trompeten durch die Prüfung gefallen sind...
Wie gesagt, man darf nicht alle über einen Kamm scheren. Im Laufe der Jahre bildet man sich aber so seine Meinung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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