Ein kleiner Sportverein e.V. muss das Dach seines Vereinsheims sanieren. Einen Teil begleicht er aus Rücklagen, einen Zuschuss erhält er von seiner Gemeinde. Den Rest (ca. T€ 40) will ein Unternehmen bezahlen. Dieses möchte dafür eine Spendenbescheinigung. In dem Vereinsheim sind neben den sanitären Anlagen für Sportler auch Wirtschaftsräume vorhanden, in denen sowohl an Sportler als auch an Gäste kleine Speisen und Getränke verkauft werden. Die Räume werden auch an Mitglieder und NIchtmitglieder für Familienfeiern/Feste vermietet.
Umsatz/Gewinn im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wG) ca. T€ 20/T€ 2.
Gibt es Bedenken, für die Spende, die ja teilweise den wG betrifft, eine Spendenbescheinigung über den vollen Betrag auszustellen? Drohen irgendwelche (steuerlichen) Gefahren?
Spende für Dachsanierung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?



Der Verein erhält Geldspenden.
Der Verein saniert damit mit seinen Spendeneinnahmen sein Vereinsheim.
Was sollen hier für "Gefahren" drohen?
ZitatDer Verein erhält Geldspenden. :
Eventuell kommt hier eine zweckgebundene Spende?
Da könnte es Probleme geben.
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Einfach mal beim Finanzamt nachfragen, ob das durch die Gemeinnützigkeit des Vereins gedeckt ist, ist weshalb nicht möglich? Würde auch dem Spender Rechtssicherheit bieten.
-- Editiert von User am 26. Januar 2025 19:37
Unser Sachbearbeiter des Finanzamts für Vereine meint: für Arbeiten, die auch den wG betreffen, darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Das findet hier: https://www.haufe.de/steuern/reuber-die-besteuerung-der-vereine/reuber-die-besteuerung-der-vereine-spendenzuwendungen-iii-verwendung-der-zuwendungenspenden_idesk_PI33847_HI10389373.html Bestätigung (nach kurzem Überfliegen)
ZitatGibt es Bedenken, für die Spende, die ja teilweise den wG betrifft, eine Spendenbescheinigung über den vollen Betrag auszustellen? Drohen irgendwelche (steuerlichen) Gefahren? :
Wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt? Wenn nein, dann darf der Verein keine Spendenquittungen ausstellen.
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