Spende für Dachsanierung

25. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Lumola
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spende für Dachsanierung

Ein kleiner Sportverein e.V. muss das Dach seines Vereinsheims sanieren. Einen Teil begleicht er aus Rücklagen, einen Zuschuss erhält er von seiner Gemeinde. Den Rest (ca. T€ 40) will ein Unternehmen bezahlen. Dieses möchte dafür eine Spendenbescheinigung. In dem Vereinsheim sind neben den sanitären Anlagen für Sportler auch Wirtschaftsräume vorhanden, in denen sowohl an Sportler als auch an Gäste kleine Speisen und Getränke verkauft werden. Die Räume werden auch an Mitglieder und NIchtmitglieder für Familienfeiern/Feste vermietet.
Umsatz/Gewinn im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wG) ca. T€ 20/T€ 2.

Gibt es Bedenken, für die Spende, die ja teilweise den wG betrifft, eine Spendenbescheinigung über den vollen Betrag auszustellen? Drohen irgendwelche (steuerlichen) Gefahren?

Probleme im Verein?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 30x hilfreich)

Der Verein erhält Geldspenden.
Der Verein saniert damit mit seinen Spendeneinnahmen sein Vereinsheim.
Was sollen hier für "Gefahren" drohen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127392 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Der Verein erhält Geldspenden.

Eventuell kommt hier eine zweckgebundene Spende?
Da könnte es Probleme geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2110 Beiträge, 447x hilfreich)

Einfach mal beim Finanzamt nachfragen, ob das durch die Gemeinnützigkeit des Vereins gedeckt ist, ist weshalb nicht möglich? Würde auch dem Spender Rechtssicherheit bieten.

-- Editiert von User am 26. Januar 2025 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lumola
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Sachbearbeiter des Finanzamts für Vereine meint: für Arbeiten, die auch den wG betreffen, darf keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1405 Beiträge, 360x hilfreich)
Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48953 Beiträge, 17232x hilfreich)

Zitat (von Lumpla):
Gibt es Bedenken, für die Spende, die ja teilweise den wG betrifft, eine Spendenbescheinigung über den vollen Betrag auszustellen? Drohen irgendwelche (steuerlichen) Gefahren?

Wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigt? Wenn nein, dann darf der Verein keine Spendenquittungen ausstellen.

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