Spenden ins Vereinsvermögen ?

5. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
bcb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spenden ins Vereinsvermögen ?

Hallo zusammen,

hab jetzt schon ziemlich lange gesucht, aber nichts dazu gefunden.
Für Geldzuwendungen (Spenden) gibt es ja diesen Vordruck vom Bundesministerium für Finanzen. Dort muss man auch den genauen Zweck der Spende angeben ("Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung ........... verwendet wird."). Diese Spende muss nun zeitnah für den angegebenen Zweck verwendet werden.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit für den Spender, eine Spende zur Aufstockung des Vereinsvermögens zu machen, wenn er die Spende ausdrücklich dafür deklariert. Nun zu meiner Frage:
Gibt es zur Aufstockung des Vereinsvermögens eine eigene Zuwendungsbescheinigung oder genügt es beispielsweise in das Feld des Zweckes der Spende "zur Aufstockung des Vereinsvermögens" einzutragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß Andi

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Kommt doch auf den Zweck des Vereines an. Vielleicht sammeln sie ja Geld um dann gewisse Projekte durchzuführen. Im Normalfall dürfen Vereine keine "Gewinne" erwirtschaften - jedenfalls nicht als Dauerziel. Eine gewisse Rücklage ist natürlich zulässig, z.B. um Gehälter der nächsten Monate zahlen zu können usw., d.h. ein gewisser Grundkapitalstock ist eigentlich bei jedem Verein vorhanden.
Am wenigsten Probleme gibt es doch, wenn der Spender einfach spendet.
Oder - falls ihr euch nicht ganz sicher seid - fragt das Finanzamt vor Ort, wie die das halten möchten.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bcb:

quote:
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung ........... verwendet wird.


In die Lücke komm dann "der satzungsgemäßen Zwecke", und fertig. Es muss kein exaktes Projekt angegeben werden, für welches die Spende verwendet wird, es sei denn, der Spender bestimmt das so.

Ein Verein darf eine Spendenquittung nur dann ausstellen, wenn er als gemeinnützig anerkannt ist. Diese Anerkennung erhält er nur, wenn die satzungsgemäßen Zwecke eben gemeinnützig und besonders förderungsbedürftig sind. Und darum ist obenstehende Formulierung völlig ausreichend. Wenn genau gerade diese eine Spende dann tatsächlich ausgegeben wird und wofür genau, spielt keine Rolle.

Gruß,

Axel

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