Sponsoring nur für spezielle Mitglieder?

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
leinad76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sponsoring nur für spezielle Mitglieder?

Hallo,

Ist ein Sponsoring Vertrag zw. Verein und einem Unternehmen gültig, auch wenn nur einzelne Mitglieder finanziell berücksichtigt werden?

Die betreffenden Mitglieder sind im Vertrag namentlich erwähnt und sollen Reisekosten zu sportlichen Veranstaltungen erhalten. Andere Mitglieder die auch an diesen Veranstaltungen teilnehmen müssen ihre Fahrtkosten alleine tragen.

Laut Satzung dürfen die Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen vom Verein erhalten.
Das Geld geht ja an den Verein, und soll dann aus der Vereinskasse an die Mitglieder ausgezahlt werden.

Des weiteren soll der Vertrag von 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden, welche ebenfalls Geld laut dem Vertrag erhalten sollen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Ist ein Sponsoring Vertrag zw. Verein und einem Unternehmen gültig, auch wenn nur einzelne Mitglieder finanziell berücksichtigt werden?

Klar.
Warum soll eine Firma nicht nur die Favoriten unterstützen dürfen?



Zitat:
Laut Satzung dürfen die Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen vom Verein erhalten.

Dies kommen ja offenbar vom Sponsor?



Zitat:
Des weiteren soll der Vertrag von 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden, welche ebenfalls Geld laut dem Vertrag erhalten sollen.

Geld für was? Fürs unterschreiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich lese da immer "Sponsoring", aber nichts von Spenden.
Also sind es keine Zuwendungen mit Spendenbescheinigungen, sondern es gibt einen Vertrag.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leinad76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja es geht um einen Vertrag mit Gegenleistung (Werbung).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leinad76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Antwort!

Könnt Ihr mir noch sagen, wie das mit der Versteuerung ist? Die Zahlung ist an eine Gegenleistung (Werbung) gekoppelt, das stellt ja dann einen wirtschaftlichen Zweck dar.

Da der Betrag vom Sponsor auf das Vereinskonto gezahlt wird und vom Verein an die Mitglieder ausgezahlt werden soll muss doch der Verein das als Steuerpflichtige Einnahme bei der Steuererklärung angeben, oder sehe ich das falsch?

Wie muss die Zahlung dann als Ausgabe verbucht werden? Wird das steuerlich wie eine Honorar Zahlung behandelt?

Wir sind ein sehr junger Verein und wollen nichts falsch machen.

Zitat (von Harry van Sell):
Geld für was? Fürs unterschreiben?



Nicht fürs unterschreiben, sie sollen auch Fahrtkosten erhalten.

Danke schon mal für die Geduld mit mir.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Laut Satzung dürfen die Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen vom Verein erhalten.


Wenn das da so steht, dann ist das Konstrukt so nicht möglich.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die Zahlung von Aufwandsentschädigungen wirksam in der Satzung ausgeschlossen werden kann.

Wenn nicht, ist die Erstattung von Fahrtkosten oder Startgeldern kein Problem (was es auch mit einer "handelsüblichen" Satzung nicht wäre.
Darüber hinaus gehend dürfte aber nicht gezahlt werden.

2x Hilfreiche Antwort

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