"Startkapital" bei Vereinsgründung

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
grester
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
"Startkapital" bei Vereinsgründung

Hallo liebes Forum,
mein erster Beitrag hier.
Wir haben gerade einen gemeinnützigen Verein gegründet und sind damit auch aufzeichnungpflichtig. Dies soll in Form eines einfachen Kassenbuches mit Ein-und Ausgaben und entprechender Zuordnung in die jeweiligen Bereiche (ideel, zweckbetrieb, etc.) erfolgen. Nun ist es so, dass wir nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen ausrichten und dabei Geldspenden einnehmen. Dies haben wir als "Kollektiv" auch schon zuvor gemacht, bevor wir nun ein eingetragener Verein wurden. Entsprechend haben wir einiges Bargeld herumliegen welches nun auf das Vereinskonto übertragen werden soll. Meine Frage ist nun, ob man das einfach auf das Vereinskonto einzahlen und als "Spenden" deklarieren kann, obwohl diese eingenommen wurden bevor der Verein existiert hat? Was ist der beste Weg um das für das Finanzamt korrekt zu verbuchen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
und dabei Geldspenden einnehmen. Dies haben wir als "Kollektiv" auch schon zuvor gemacht, bevor wir nun ein eingetragener Verein wurden.


Und wer ist dann "wir" der die Geldspenden vereinnahmt hat ? Etwa als vorheriger n.e.V. ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
grester
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wer ist dann "wir" der die Geldspenden vereinnahmt hat ? Etwa als vorheriger n.e.V. ??

Wie definiert sich denn ein n.e.V.? Also eine Satzung etc. bestand nicht. Einfach ein Zusammenhang von Leuten, die die Veranstaltungen organisiert haben und sich wöchentlich über Plena organisiert haben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von grester):
Einfach ein Zusammenhang von Leuten, die die Veranstaltungen organisiert haben und sich wöchentlich über Plena organisiert haben.

Dann dürfte es sich um eine GbR handeln - die muss dann so wie es das Gesetz vorsieht aufgelöst werden.
Und die GbR so wie ihre Gesellschafter müssen natürlich entsprechende Abgaben wie z.B. Steuern zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
grester
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, habe nochmal nachgeschaut. Es hat doch ein Vorverein (nicht rechtskräftiger Verein) existiert. Jedoch gab es keine Kassenbuchführung mangels Auskunftpflicht gegenüben dem Finanzamt. Lediglich Rechnungen wurden aufbewahrt. Alle Einnahmen sind Spenden. Wie bekommen wir das Geld jetzt auf das Vereinskonto?



-- Editiert von grester am 03.04.2019 21:47

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Es hat doch ein Vorverein (nicht rechtskräftiger Verein) existiert.

Hat der evtl. auch noch Spendenbescheinigungen ausgestellt ?
Wening Info.

Wieso haben denn "wir" auf dessen Vereinsvermögen Zugriff ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Solange keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, interessiert das Finanzamt die Herkunft des Vereinsvermögens gar nicht. Nur die Verwendung des Vermögens wird geprüft.

Wenn ihr als "Vorverein" bereits Einnahmen in bar getätigt habt und diese 10.000 € nicht übersteigen (Geldwäsche beachten!), könnt ihr dieses Geld ohne weiteres auf das Bankkonto einzahlen. Im Kassenbuch würde ich dazu vermerken: "Anfangsbestand aus Tätigkeit Vorverein".

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#7
 Von 
grester
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Hat der evtl. auch noch Spendenbescheinigungen ausgestellt ?
Wening Info.

Nein, es handelt sich um Geldspenden ohne Zuwendungsbescheinigung.

Zitat (von Spezi-2):
Wieso haben denn "wir" auf dessen Vereinsvermögen Zugriff ?

Zugriff auf das Geld hat der Vorstand und Kassenwart. Mit "wir" meine ich den Verein, da es sich bei meiner Frage um ein Vereinsbelangen handelt, auch wenn der Geldtransfer letztlich vom Vorstand durchgeführt wird. Er eröffnet ja auch das Konto.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Frage war:

Zitat:
Wieso haben denn "wir" auf dessen Vereinsvermögen Zugriff ?

Die Antwort:
Zitat:
Zugriff auf das Geld hat der Vorstand und Kassenwart.


Beantwortet die Frage nicht.

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