Stromversorgung: Versorgungsgemeinschaft oder nicht?

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
PenWr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)
Stromversorgung: Versorgungsgemeinschaft oder nicht?

Stromversorgung Situation

1. Vor vierzig Jahren wurde auf Vereinskosten in drei gleich großen Bauabschnitten eine Stromversorgung für etwa 100 Parzellen installiert. Jede Parzelle erhielt einen Stromanschluss und einen Zwischenzähler.
Es bestehen drei voneinander unabhängige Versorgungsgebiete mit jeweils eigener Abgabestelle des Netzbetreibers.
Für jedes Gebiet / jeden Hauptzähler gibt es einen eigenen Vertrag mit dem örtlichen Stromversorger.
Zu Beginn wurde für jedes Gebiet eine eigene Nutzungsgemeinschaft gegründet. Jeweils einer der Pächter der Gebiete wurde namentlich als Kunde beim Versorger eingetragen und führte ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto, über das die Stromkosten des Gebiets abgerechnet wurden.
Der Vorstand des Vereins hatte nichts mit der Stromversorgung zu tun, außer der Instandhaltung der Leitungen und Zähler.

2. Irgendwann in den Jahren darauf verließen diese Pächter aus unterschiedlichen Gründen den Verein. Der Verein fand offensichtlich keine Nachfolger und wurde so selbst Kunde des Stromversorgers für alle drei Verträge. Auch wurden ihm die Konten übertragen. Er reduzierte dann auf ein einziges gemeinsames Konto auf Namen des Vereins.
Der Verein setzte ab dann einen eigenen Beauftragten ein, der für die Stromkostenabwicklung zuständig war. Dieser Beauftragte erhielt Kontovollmacht und wurde als Ansprechpartner in den Verträgen des Versorgers benannt.

3. In all den Jahren wurde die Stromkasse weder seitens des Vereins, noch seitens der Pächtergemeinschaft geprüft. Mehrere Stromwarte arbeiteten in Folge über 40 Jahre, ohne einer Instanz innerhalb oder außerhalb des Vereins Rechenschaft ablegen zu müssen.

4. Situation heute
Es gibt drei Verträge mit dem Stromversorger, entsprechend den Versorgungsgebieten. In allen drei Verträgen wird der Verein namentlich als Kunde geführt.
Es gibt ein Bankkonto auf Namen des Vereins, über das die Stromkosten abgewickelt werden.
Der Verein hat einen Pächter ehrenamtlich damit beauftragt, die Stromrechnungen des Versorgers zu begleichen, einzelne verbrauchsbezogene Stromrechnungen für die Pächter zu erstellen und auf fristgerechte Zahlung zu achten.
Der Beauftragte erhielt für das Stromgeldkonto Kontenvollmacht durch den Vorstand.


These des Vereinsvorsitzenden:
Die Stromversorgung geht uns nichts an. Das ist Sache der Versorgungsgemeinschaften und Sache der Pächter. Wir sind nur für die Leitungen und die Zwischenzähler zuständig.

Meine Ansicht ist,
dass es diese Versorgungsgemeinschaften gar nicht mehr gibt und der Verein sehr wohl für alle Stromangelegenheiten zuständig und verantwortlich ist.

Dieser Unterschied ist erheblich, denn es geht z.B. auch um die Haftung (bei einer Versorgungsgemeinschaft / GbR haftet jeder einzelne Pächter – z.B., wenn der Strombeauftragte mit der Kasse durchbrennt).

Weiterhin hätte eine GbR auch das Recht, eine anteilige Kostenbeteiligung für einen Leistungsverlust des benachbarten Gebiets (das ja ebenfalls eine eigene GbR ist) abzulehnen.

Und natürlich, da ja rein gar nichts schriftlich festgelegt oder vereinbart ist, könnte jede GbR auch ohne Zustimmung des Vorstands einen Versorgerwechsel beschließen, egal, welcher Versorger vom Verein bislang beauftragt wurde.

Frage:
Liegt hier noch immer eine (oder drei) Versorgungsgemeinschaft(en) vor?
Oder ist der Verein Alleinversorger?

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von PenWr):
These des Vereinsvorsitzenden:
Die Stromversorgung geht uns nichts an. Das ist Sache der Versorgungsgemeinschaften und Sache der Pächter. Wir sind nur für die Leitungen und die Zwischenzähler zuständig.

Angesichts der Tatsache, das der Verein als Vertragspartner in allen vertraglichen Vereinbarungen drin steht und auch Inhaber des Kontos ist, eine These ohne jede Grundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
4. Situation heute
Es gibt drei Verträge mit dem Stromversorger, entsprechend den Versorgungsgebieten. In allen drei Verträgen wird der Verein namentlich als Kunde geführt.


Ich finde diese Beschreibung mangelhaft.
Dass der Verein darin als Kunde genannt wird mag ja sein, es fehlt aber die Angabe wer alles Vertragspartner dieser Verträge ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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