Trainer will nach Austritt Anzeige erstatten

17. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
dozzes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Trainer will nach Austritt Anzeige erstatten

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meinem Austritt aus einem Tanzverein.
Meine Schwester und ich haben uns zusammen in einer Tanzgruppe angemeldet, die wir nun (nach ca. 6 Monaten) verlassen möchten bzw. die Kündigung schon eingereicht haben. Verlassen möchten wir die Tanzgruppe aufgrund persönlicher Komplikationen zwischen Trainer und uns. Dies haben wir auch so in der Kündigung erwähnt.
Nun erfahren wir von anderen Mitgliedern, zu denen wir noch Kontakt haben, dass der Trainer die Kündigung der gesamten Tanzgruppe vorgelesen hat; mit der Drohung, uns anzuzeigen, wegen Rufmord (hier meint er wohl eher Verleumdung). Aber ist es eine Straftat, dem Besitzer des Tanzclubs darauf hinzuweisen, wieso wir die Gruppe verlassen möchten? Die Probleme waren nun einmal zwischen uns und dem Trainer.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG

Probleme im Verein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ohne zu wissen, was geschrieben wurde, wird das keiner beurteilen können. Im Zweifel werden persönliche Auseinandersetzungen die Staatsanwalt aber auch nicht interessieren. Fraglich ist ja überhaupt erstmal, ob es über zur Anzeige kommt oder er nur das gekränkte HB-Männchen macht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dozzes
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, der Typ hat Angst um seinen Job. Ganz klar. Dann frag ich mal anders herum. Ab wann wird es kritisch, sodass ein solcher Trainer Recht bekommen würde?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Ab wann wird es kritisch,

Du glaubst doch nicht, dass hier jemand alle möglichen Straftatbestände auflistet ?
Zitat:
Aber ist es eine Straftat, dem Besitzer des Tanzclubs darauf hinzuweisen, wieso wir die Gruppe verlassen möchten?

Ob der Inhalt dieses "Hinweises" eine Straftat darstellt, kann man nur beurteilen, wenn der Inhalt bekannt ist.


-- Editiert von Spezi-2 am 17.05.2016 10:38

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der "Rufmord" setzt voraus, dass zum einen ihr "eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist" und zum anderen "nicht diese Tatsache erweislich wahr ist". Wie schon die Vorredner sagten, wissen wir ja nicht, was ihr geschrieben habt.

In jedem Fall spricht für euch, dass ihr das Ganze "nur" in einem Brief geschrieben habt. Die Veröffentlichung kann euch nicht zur Last gelegt werden, die hat der Trainer ja sogar selbst besorgt.
Wenn der Trainer aufgrund eures Schreibens allerdings seinen Job los wird, sieht das etwas anders aus. Allerdings würde dafür wohl kaum ein einzigen unzufriedenes Tanzpaar ausreichen, und wenn es recht viele sind, spricht das vielleicht ja wieder für eure Behauptung.

Also: Sofern ihr zu dem steht, was ihr geschrieben habt, könnt ihr diese Ankündigungen gelassen sehen.

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