Hallo,
man stelle sich vor, ein Trainer erhält seine jährliche Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,- Euro und spendet sie eine Minute später dem gemeinnützigen Verein.
Könnte bei solch einer Aktion eine Spendenquittung ausgestellt werden, die vom Finanzamt anerkannt wird? Muss hier eine Bank-Transaktion durchgeführt werden, damit diese Quittung vom FA anerkannt wird?
Danke für eine kurze Antwort!
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"It´s not about the size of the dog in the fight. It´s the size of the fight in the dog!"
Übungsleiterpauschale = Spendenquittung
5. November 2013
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Frage vom 5. November 2013 | 16:16
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 6x hilfreich)
Übungsleiterpauschale = Spendenquittung
#1
Antwort vom 5. November 2013 | 17:09
Von
Status: Junior-Partner (5941 Beiträge, 2617x hilfreich)
Unser (ansonsten sehr großzügiges) Finanzamt möchte diese Transaktion sehen.
Daher sollte das Geld fließen und alle entsprechenden Belege vorhanden sein.
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#2
Antwort vom 6. November 2013 | 23:16
Von
Status: Legende (19192 Beiträge, 10334x hilfreich)
Das Geld muss zumindest kurzzeitig tatsächlich auf dem Konto des Trainers/Spenders sein.
Ein Verein in dem ich persönlich Mitglied bin, macht es so: Der Verein überweist das Geld auf das Konto des "Übungsleiters", bucht es am gleichen Tag wieder als Spende ab und stellt dann eine Spendenquittung aus.
Früher wurde direkt eine Spendenquittung ausgestellt. Das wurde aber dann irgendwann vom Finanzamt beanstandet.
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#3
Antwort vom 7. November 2013 | 21:27
Von
Status: Junior-Partner (5941 Beiträge, 2617x hilfreich)
quote:
bucht es am gleichen Tag wieder als Spende ab
Das wäre mir aber mit Blick auf das Finanzamt auch etwas zu heikel.
Bei uns wurden früher in der Regel die beiden Überweisungen (Verein->Trainer und Trainer->Verein) gleichzeitig bei der Bank eingereicht.
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