Unterschied Verein/Club

16. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Unterschied Verein/Club

Wir haben eine Wiese, auf der wir gerne einer sportlichen Tätigkeit nachgehen wollen mit ca. 50 Leuten. Damit Kosten gedeckt werden, müssten wir geringes Geld einnehmen von den Leuten und damit das legal ist, wollen wir einen Club gründen. Es geht nicht darum, Gewinn zu erzielen, sondern von den eingenommen Geld die Pacht und einen Trainer zu zahlen, ohne dass es nachher als Gewerbe gilt oder so. Wir wollen nur gemeinsam Spaß haben .Einen Verein wollen wir aber nicht so gerne, denn da muss man sich (oder nicht)doch einen Dachverband anschließen und dann wird zu teuer für uns.
Geht das? Was wäre der Unterschied zum Verein? Wer das rechtlich alles okay gegenüber dem Finanzamt und vor allem brauche wir einen Versicherung?


-----------------
" "

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Der Unterschied ist einfach:

einen Verein gibt es (BGB)
einen Club gibt es nicht

ein Club wäre also eine GbR. Das ist haftungstechnisch natürlich ein Desaster. Das Finanzamt wird euch auch ärgern und eine Versicherung werdet ihr nur schwerlich finden.

Ich sehe aber auch nicht, warum sich ein Verein einem Dachverband zwingend anschließen müsse. Dies ist in der Regel nur erforderlich, wenn man am Ligabetrieb teilnehmen möchte.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Und wäre es denn Möglich eine Interessengemienschaft zu Gründen?Ein Verein lohn sich gar nicht, wir machen das wohl nur ein Jahr oder so

-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
Und wäre es denn Möglich eine Interessengemienschaft zu Gründen?


Ist doch nur ein anderer Name statt Club.
Wäre auch eine GbR wie schon oben steht.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
ein Fach-Dachverband ist nicht unbedingt notwendig. Aber eine Mitgliedschaft im örtlichen Stadt- oder Kreissportbund ist oft Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Einrichtungen wie Hallen,Plätze etc. an Vereine.

Ein eingetragener Verein darf sich auch "Club" nennen, relevant ist die Eintrag als e.V. im örtlichen Registergericht.
Dafür braucht es Satzung etc.
Die Haftungsfrage würde ich nicht unterschätzen.

Die einfachste Variante wäre sicherlich die Vorstände der örtlichen Vereine anzurufen und zu fragen ob die nicht eine neue Abteilung bzw. Gruppe aufmachen möchten.
Eine gute Verhandlungsposition dürfe gewährleistet sein. Einige Leute der 50 werden auch schon Mitglieder in einem Sportverein sein.




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen