Liebes Forum,
ich habe jetzt schon viele Seiten hier hin- und hergewälzt, aber keine abschließende Antwort für mich finden können.
Ich muss als umsatzsteuerpflichtige Selbstständige für meine Leistung eine Rechnung an einen Verein im EU-Ausland (Österreich) stellen. Der Verein ist nach dessen eigenen Angaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt allerdings trotzdem nicht als gemeinnützig anerkannt. Die Rechnung wird aus Fördergeldern der Kulturförderung beglichen.
Da in den meisten Erläuterungen "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" (was der Verein ist) immer mit "gemeinnützig" (was der Verein eben nciht ist) gleichgesetzt wird, bin ich nun unsicher, wie damit zu verfahren wäre.
Normalerweise würde ich eine ganz normale Reverse-Charge-Rechnung stellen...
Wie ist das nun in diesem bestimmten Fall zu handhaben? Ist die Rechnung an den Verein nun Ust-befreit oder wenn nein, wie müsste die ust korrekt ausgewiesen werden?
Über jeden Hinweis sehr dankbar!
Herzliche Grüße – mi_mi
Ust Rechnung an ausländischen Verein (nicht vorsteuerabzugsberechtigt, aber auch nicht gemeinnützig)
5. April 2020
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Frage vom 5. April 2020 | 18:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ust Rechnung an ausländischen Verein (nicht vorsteuerabzugsberechtigt, aber auch nicht gemeinnützig)
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2020 | 16:31
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Was hat der Status des Vereins mit Ihrer Rechnung zu tun? Und wo liegt denn der Zusammenhang zwischen Gemeinnützigkeit (Erleichterung bei Einkommensteuer) und Umsatzsteuerthemen?
Und jetzt?
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