Hallo, habe da mal eine Frage.
Ich trete gerade aus einem Verein aus in dem es gemäß Satzung geregelt ist, das dies erst zum Ende des Jahres möglich ist.
Ich habe noch 3 restliche Monate zu zahlen und bin dann mit den Beiträgen voll im Soll.
Nun schreibt aber der Verein in einem Brief an mich,dass sich bei offenen Beitragsforderungen die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert.
Mir ist schon klar das dies so rechtlich nicht statthaft ist, nur kann mir jemand sagen wo ich die entsprechenden §§ finde?
Trotz intensiver Suche konnte ich keine entsprechenden Paragraphen finden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Verein Kündigung / verlängerung des Vertrages
1. August 2012
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Frage vom 1. August 2012 | 17:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 25x hilfreich)
Verein Kündigung / verlängerung des Vertrages
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 1. August 2012 | 18:21
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Ist das denn so in der Satzung verankert?
Wenn ja, bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob das rechtlich haltbar ist (weil diese Klausel eigentlich einen Nachteil für den Verein darstellt, weil sie ja weiter dem Geld hinterher laufen müssen; so Mitglieder möchte ich im Verein lieber los werden).
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#2
Antwort vom 2. August 2012 | 15:55
Von
Status: Senior-Partner (6438 Beiträge, 2318x hilfreich)
quote:
Nun schreibt aber der Verein in einem Brief an mich,dass sich bei offenen Beitragsforderungen die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert.
Für eine solche Regelung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Wenn sich der Verein darauf beruft, muß er auch die Grundlage dafür belegen. Eigentlich könnte sie nur in der Satzung verankert sein, erscheint aber unwahrscheinlich.
Satzung prüfen,m es kommt auf den genauen Wortlaut an. Die Kündigung dadurch völlig auszuschließen, dürfte nicht gehen.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
-- Editiert Spezi-2 am 02.08.2012 15:56
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