Verein auflösen

15. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)
Verein auflösen

Hi zusammen,

ich suche nach ein paar Tips :)

Es geht um einen anerkannten gemeinnützigen Förderverein einer Schule. ( e.V. ).

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten; jeder dieser Vorstandsmitglieder kann den Verein allein vertreten, wobei der an die Vorstandsbeschlüsse gebunden ist.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorstandsmitglieder (u.A. Schulleitung).

Nun ist es so, das der Verein derzeit zwar 90 Mitglieder, aber nur ein aktives Mitglied (der Schatzmeister) hat. Der macht so ziemlich alles alleine was einfach zuviel Arbeit als Ehrenamt ist.

Seit Monaten setzt der Schatzmeister den Vorstand in Kenntnis das er Unterstützung braucht. Inzwischen hat er mitgeteilt das er sich nicht mehr zur Verfügung stellen wird für ein Amt (dieses Jahr sind Wahlen). Und auch das er sein Amt ggfs. niederlegen wird.

Er ist seid 4 Jahren dabei, auch im Vereinregister als Vorstand eingetragen. Der 1. und 2. Vorsitzende sind vor zwei Jahren gewählt worden, haben das Protokoll an sich genommen. Protokoll ist also weg, eine Eintragung beim Notar nie erfolgt.

So langsam reicht es dem Schatzmeister. Der Verein hat ein gutes finanzielles Polster und er hat die Buchhaltung ordentlich geführt, also von der Seite ist alles im Reinen. Es gab auch keine Vorstandsentscheide die einer Überprüfung standhalten müssten da der Vorstand ja vollständig untätig war.

Nun überlegt der Schatzmeister wie er aus der Nummer raus kommt... denn irgendwann muss das ja ein Ende haben.

Meines Wissens kann er einfach zurück treten. Und was passiert dann?

Er könnte vorher noch eine Kassenprüfung durchführen lassen von den gewählten Prüfern. Dann wäre seine Baustelle ja sauber, oder?

Die Bank würde das Konto sperren, da kein (im Vereinsregister) eingetragenes Vereinsmitglieder mehr im Amt oder im Verein wäre. Da es keine laufenden Kosten gibt, wäre das erstmal kein Problem das Geld einzufrieren.

Das Problem was der Schatzmeister sieht: im laufe der Jahre gab es eine Reihe von Spenden und Zuwendung auf das Vereinskonto deren Herkunft dem Schatzmeister nicht bekannt ist. Der Verein wurde schlussendlich nie informiert, auch nicht über Zweckbindungen etc.

Bei einer Vereinsauflösung müßten ja ggfs. spenden an den Spender zurück fliessen... was dann aber schwierig wird. Klar, es gibt Kontoauszüge... aber trotzdem wird das eine elende Arbeit werden. Kann der Schatzmeister dazu verdonnert werden nach seinem Rücktritt? Oder kann man das z.B. an einen Anwalt geben der sich um die Abwicklung kümmert? Geld um den Anwalt zu zahlen wäre da, auch nach Rückerstattung einiger Spenden. Schade wäre es für die Schule.

Inzwischen klopft auch das Finanzamt an, möchte die Steuererklärung... die kann der Schatzmeister aber nicht machen, da ihm die Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr im Zuge der nicht erfolgten Mitgliederversammlung fehlt. Die Unterlagen sind ansonsten vollständig fertig für den Steuerberater.

Ein paar Tips wären gut, oder wäre es dem Schatzmeister angeraten direk einen Anwalt zu konsultieren? Er möchte halt nicht für die anderen seinen Kopf hinhalten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6632 Beiträge, 2336x hilfreich)

Als erstes würde ich mal das gerichtliche Vereinsregister aufsuchen und abklären, was denn dort wegen die nicht besetzten Vorstandsämter unternommen wurde.
Ein Vorstand wird dort nicht automatisch gelöscht sondern bleibt eingetragen, bis es ein Nachfolger eingetrgen wird. Der bisherige Vorstand hatr auch eine Nachfolgepflicht zu einer MV einzuladen, damit diese einen Vorstand wählt. Zur Not wird es einen Notvorstand bestimmen.
Nach der Schilderung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß das Vereinsregister noch nicht tätig geworden ist

.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5661 Beiträge, 2520x hilfreich)

Außerdem sehe ich nicht, warum die Steuererklärung nicht abgegeben werden kann. Die Entlastung spielt in dem Zusammenhang doch gar keine Rolle.

Also die abgeben und dann den Rücktritt erklären.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8152 Beiträge, 1680x hilfreich)

Das ist ein Förderverein für eine Schule. Was sagt also die Schulleiterin zu der Situaton?`Ist die Problematik schon mal in den Schuleigenen Gremien (Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft) besprochen worden?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125299 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Seit Monaten setzt der Schatzmeister den Vorstand in Kenntnis das er Unterstützung braucht.

Und die Überlastungsanzeige erfolgte in gerichtsfester Form?



Zitat (von Sunrabbit):
Meines Wissens kann er einfach zurück treten.

Ja, das deckt sich mit meinem Wissen.



Zitat (von Sunrabbit):
Und was passiert dann?

Das kann und sollte ihm völlig egal sein. Er sollte sich hüten da dann nochmals eingreifen zu wollen



Zitat (von Sunrabbit):
Es geht um einen anerkannten gemeinnützigen Förderverein einer Schule. ( e.V. ).

Dann sollte man mit der Problematik der mangelhaften Tätigkeit des Vorstandes und der Überlastung eventuell auch mal bei der Schulleitung vorstellig werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Als erstes würde ich mal das gerichtliche Vereinsregister aufsuchen und abklären, was denn dort wegen die nicht besetzten Vorstandsämter unternommen wurde.
Ein Vorstand wird dort nicht automatisch gelöscht sondern bleibt eingetragen, bis es ein Nachfolger eingetrgen wird.


Das Vereinsregister enthält nach wie vor zwei Jahren zurückgetretenen Vorstandsmitglieder. Die haben inzwischen auch Wind davon bekommen und sind nicht erfreut da das Finanzamt ihnen eine Mahnung geschickt hat.

Laut Notar müssen die neuen Vorstandsmitglieder inkl. Protokoll der Wahl vorstellig werden, sonst wird im Vereinsregister nichts geändert. Dazu hat "der neue Vorstand" aber seit zwei Jahren keine Zeit / Lust / ...

Zitat (von hiphappy):
Außerdem sehe ich nicht, warum die Steuererklärung nicht abgegeben werden kann. Die Entlastung spielt in dem Zusammenhang doch gar keine Rolle.


Die Information kam vom Steuerberater, die Protokolle der Mitgliederversammlung sind Teil der Steuerakte. Das kann man aber nochmal klären. Wobei eine weitere Schwierigkeit dazu kommt: der neue erste Vorsitzende arbeitet bei einem Steuerberater und will die Steuererklärung für den Verein nun selbst machen und dem alten Steuerberater das Mandat entziehen. Chaos pur.

Zitat (von cirius32832):
Das ist ein Förderverein für eine Schule. Was sagt also die Schulleiterin zu der Situaton?`Ist die Problematik schon mal in den Schuleigenen Gremien (Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft) besprochen worden?


Die Schule pflegt seit 3 Jahren kaum noch mit dem Förderverein zu sprechen. Die Schule ist aber informiert über die Situation... aber hat wohl eigene Sorgen. Die einzige Reaktion war ein Antrag auf Beschaffung von viel Technik um das Konto leer zu räumen... der Antrag liegt aber verständlicher Weise auf Eis, solange nicht klar ist ob der Verein vielleicht doch aufgelöst werden muss.
Die Schulleitung, als Teil des Vorstandes des Fördervereins, läßt sich leider schon seit Jahren nicht mehr auf Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzung blicken.

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Überlastungsanzeige erfolgte in gerichtsfester Form?


Nein. Der Schatzmeister versucht immer noch den Verein irgendwie am leben zu halten... aber ihm geht die Puste auf. Kommunikation lief nur per Chats und Telefon. Aber auch er muss einsehen, das man ein totes Pferd nicht reiten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8152 Beiträge, 1680x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Die Schule pflegt seit 3 Jahren kaum noch mit dem Förderverein zu sprechen.


Ich würde dann von mir aus an die Schulpflegschaft herantreten dass die das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nehmen. Bei einer Schule mit Schülervertretung kann man über die auch Druck aufbauen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 9574x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Meines Wissens kann er einfach zurück treten. Und was passiert dann?

Dann wird letztendlich ein Notvorstand vom Amtsgericht eingesetzt.
Aber dafür müsste man dem Amtsgericht (Vereinsregister) den Rücktritt mitteilen und auch die Tatsache, dass der Verein nicht mehr handlungsfähig ist, weil die noch eingetragenen alten Vorsitzenden nicht mehr tätig sind und die neuen Vorsitzenden sich weigern, ihre Wahl ins Vereinsregister eintragen zu lassen.

Zitat (von Sunrabbit):
Die Bank würde das Konto sperren, da kein (im Vereinsregister) eingetragenes Vereinsmitglieder mehr im Amt oder im Verein wäre.

Nein. Die Bank wird vom Vereinsregister ja nicht automatisch informiert. Außerdem würde nicht das Konto gesperrt, sondern "nur" den nicht mehr eingetragenen Vorstandsmitgliedern die Vollmacht für das Konto entzogen.

Zitat (von Sunrabbit):
Bei einer Vereinsauflösung müßten ja ggfs. spenden an den Spender zurück fliessen...

Wenn der Verein eine ordentliche Satzung hat, steht da drin, wer das Vermögen im Fall einer Auflösung bekommt. Dass es zurückfließt, dürfte kaum der Fall sein.

Zitat (von Sunrabbit):
Inzwischen klopft auch das Finanzamt an, möchte die Steuererklärung... die kann der Schatzmeister aber nicht machen, da ihm die Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr im Zuge der nicht erfolgten Mitgliederversammlung fehlt.

Das ist kein Grund.

Zitat (von Sunrabbit):
Die Information kam vom Steuerberater, die Protokolle der Mitgliederversammlung sind Teil der Steuerakte.

Das ist richtig. Die Protokolle dienen aber hauptsächlich dazu, um zu kontrollieren, ob sich der Verein an seine eigene Satzung hält und ob der Verein ausschließlich Geld für die in der Satzung erlaubten Zwecke ausgibt. Es wird halt vom Finanzamt geschaut, ob sich aus den Protokollen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gemeinnützigkeit nicht mehr besteht und deshalb entzogen werden muss.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125299 Beiträge, 40480x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Nein.

Dann sollte er das schnellstens nachholen.



Zitat (von Sunrabbit):
Der Schatzmeister versucht immer noch den Verein irgendwie am leben zu halten

So verständlich wie vergeblich ...



Zitat (von Sunrabbit):
Aber auch er muss einsehen, das man ein totes Pferd nicht reiten kann.

Hoffentlich kommt die Einsicht zeitnah ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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