Verein in Gründung und Rechnung

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein in Gründung und Rechnung

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage : Ist es richtig, das ein nicht registrierter Verein (also in Gründung) mit einer bereits bestehenden Satzung (welche auch nicht eingereicht wurde), eine Rechnung schreiben darf, wo auch schon bereits im Briefkopf der Name des Vereins mit e.V. steht?

Gruß

Mike

Probleme im Verein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Jedermann darf Rechnungen schreiben, dass ist aber wohl nicht gemeint.

Gemeint ist wohl ob dieser noch nicht Verein Forderungen stellen darf und denen entsprochen werden muss..
Als Verein natürlich nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Ich habe eine Rechnung vorliegen, welche als Verein deklariert ist, der Kontoinhaber eine Privatperson ist.

Den Verein gibt es nicht, das ist bereits durch das Amtsgericht bestätigt. Der "1.Vorsitzende" ist der Meinung, wenn es eine Satzung gäbe und der Verein in der Planungsphase wäre, dürfte das so sein.

Kann ich mir persönlich nicht vorstellen.

Gruß

Mike Füllbeck

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich habe eine Rechnung vorliegen, welche als Verein deklariert ist, der Kontoinhaber eine Privatperson ist.

unverständlich.
Zitat:
Den Verein gibt es nicht, das ist bereits durch das Amtsgericht bestätigt.

Es gibt eingetragene ( e.V.) und nicht eingetragene Vereine (n.e.V.). Das Amtsgericht kann nur die eingetragenen Vereine kennen.
Meine Antwort beruht auf der Annahme dass es keine erfolgreiche Gründung gibt.
Der Fragesatz in # 1 ist schecht formuliert.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Es gibt die Grundsätze von "Rechnungswahrheit" und "Rechungsklarheit"

Wenn also auf der Rechnung was draufsteht, das nicht existent ist, dann ist diese Rechnung mindestens falsch, wenn nicht sogar eine Fälschung.



Ein Kopie der Rechnung an die Staatsanwaltschaft, ans zuständige Finanzamt und ans zuständige Antsgericht, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes dürfte dem "1.Vorsitzenden" ein paar unangenehme Nachfragen einbringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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