Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage : Ist es richtig, das ein nicht registrierter Verein (also in Gründung) mit einer bereits bestehenden Satzung (welche auch nicht eingereicht wurde), eine Rechnung schreiben darf, wo auch schon bereits im Briefkopf der Name des Vereins mit e.V. steht?
Gruß
Mike
Verein in Gründung und Rechnung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Jedermann darf Rechnungen schreiben, dass ist aber wohl nicht gemeint.
Gemeint ist wohl ob dieser noch nicht Verein Forderungen stellen darf und denen entsprochen werden muss..
Als Verein natürlich nicht.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich habe eine Rechnung vorliegen, welche als Verein deklariert ist, der Kontoinhaber eine Privatperson ist.
Den Verein gibt es nicht, das ist bereits durch das Amtsgericht bestätigt. Der "1.Vorsitzende" ist der Meinung, wenn es eine Satzung gäbe und der Verein in der Planungsphase wäre, dürfte das so sein.
Kann ich mir persönlich nicht vorstellen.
Gruß
Mike Füllbeck
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Zitat:Ich habe eine Rechnung vorliegen, welche als Verein deklariert ist, der Kontoinhaber eine Privatperson ist.
unverständlich.
Zitat:Den Verein gibt es nicht, das ist bereits durch das Amtsgericht bestätigt.
Es gibt eingetragene ( e.V.) und nicht eingetragene Vereine (n.e.V.). Das Amtsgericht kann nur die eingetragenen Vereine kennen.
Meine Antwort beruht auf der Annahme dass es keine erfolgreiche Gründung gibt.
Der Fragesatz in # 1 ist schecht formuliert.
Es gibt die Grundsätze von "Rechnungswahrheit" und "Rechungsklarheit"
Wenn also auf der Rechnung was draufsteht, das nicht existent ist, dann ist diese Rechnung mindestens falsch, wenn nicht sogar eine Fälschung.
Ein Kopie der Rechnung an die Staatsanwaltschaft, ans zuständige Finanzamt und ans zuständige Antsgericht, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes dürfte dem "1.Vorsitzenden" ein paar unangenehme Nachfragen einbringen.
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