Verein lehnt Mitgliedschaft ab, obwohl es keinerlei Alternativen gibt

7. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Verein lehnt Mitgliedschaft ab, obwohl es keinerlei Alternativen gibt

Für eine bestimmte Sportart gibt es in Deutschland nur einen einzigen Verein, um diese Disziplin national und international auszuüben.
Es ist so ein offizieller Verein.
Es gibt jedoch einige Vereine wo man die gleiche Disziplin Hobbymässig ausüben kann und an Spasswettkämpfen teilnehmen kann.
Solange es nur um ein gelegentliches Hobby ging war das Person x egal, jedoch dann wurde sie besser und besser und wollte in den offiziellen Verein.
Was jedoch die Satzung ausschloss, ehemalige Mitglieder des Hobby Vereins wollte man nicht.
So fragte sie, was zu tun ist: 2 Jahre keinen Verein, gar kein, keine Hobby Wettkämpfe nicht, rein gar nichts in dieser Richtung.
Das machte sie auch, trat aus den Hobby Verein aus, machte 2 Jahre nichts und stellte dann einen Antrag auf Aufnahme.
Dieser wurde jedoch abgelehnt, andere Mitglieder würden Einspruch erheben.
Gut sie kann aber beweisen, das sie 2 Jahre lang nichts gemacht hat.
Trotzdem bekommt sie keine Aufnahme.
Sie will ihren Sport aber ausüben, ohne Verein keine Wettkämpfe, nichts.
Es gibt auch keine Alternativen.
Was ist rechtlich zu tun?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Was ist rechtlich zu tun?

Nichts sinnvolles.



Zitat (von FrauStressfrei):
andere Mitglieder würden Einspruch erheben.

Die wollen einen nicht, Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ja aber sie hat sonst keinerlei Möglichkeit an der Disziplin teilzunehmen.

soweit ich informiert bin, darf ein Verein nicht ablehnen, wenn es keine Alternativen gibt.

wenn es zwei Vereine für diesen Zweck gäbe, ok....aber so?
Ist das wirklich rechtlich korrekt?
Dieser Willkürliche ablehnen?
Es geht nur um die Teilnahme an Wettkämpfe.
Es ist jetzt kein Verein wo die Mitglieder sich zu Aktivitäten treffen.
Jeder trainiert für sich alleine.
Aber ohne Verein keine Wettkämpfe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
soweit ich informiert bin, darf ein Verein nicht ablehnen, wenn es keine Alternativen gibt.

Ich wüsste nicht, das es da einen Kontrahierungszwang gäbe.



Zitat (von FrauStressfrei):
Dieser Willkürliche ablehnen?

Der Schilderung nach war es doch nicht willkürlich?
Klar, gegen eine Willkürliche Absage könnte man noch mit etwas Erfolgsaussicht klagen. Da hat man ein gewonnene Klage und der Verein wird sich vermutlich bei der nächsten Absage anwaltlich beraten lassen und substantiiert absagen.

Muss man abwägen, ob es einem das wert ist.


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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Allein die Mitgliedschaft in einem Verein schafft doch auch keinen Startplatz in einer Mannschaft !
Oder welche Rechte hat man lt. der Satzung dieses Vereins ?
Den Zweck des Vereins durch Beitragszahlungen zu unterstützen, oder ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FrauStressfrei):
soweit ich informiert bin, darf ein Verein nicht ablehnen, wenn es keine Alternativen gibt.


Ich wüsste nicht, das es da einen Kontrahierungszwang gäbe.

Den gibt es durchaus - in gewissen Grenzen - für als gemeinnützig anerkannte Vereine.
(Das ergibt sich indirekt aus den Anforderungen, die ein Verein für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllen muss.)

Sehr vereinfacht gesagt: ein gemeinnütziger eV darf niemanden als Mitglied ablehnen, der
- entsprechend der Satzung potentiell Mitglied sein kann*
- sich zur Satzung und den satzungsgemäßen Zielen bekennt
- seine satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge bezahlt
- und für den Verein als Mitglied nicht unzumutbar ist.

Sportvereine sind in aller Regel als gemeinnützig anerkannte Vereine, insofern kann es für einen Sportverein unter bestimmten Umständen rechtlich sehr eng werden, einen Mitgliedsantrag willkürlich abzulehnen.

Es lohnt sich insofern ggf., die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

__________________________________

*) Wenn qua Satzung z.B. nur Malermeister Mitglied eines Vereins werden können (weil der sich als Verein zur Interessenvertretung der Malermeister definiert), dann kann der Verein den Aufnahmeantrag einer Person, die kein Malermeister ist, ablehnen, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Wenn aber grundsätzlich jedermann Mitglied werden kann, dann darf ein Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, einen Interessenten nicht ablehnen, ohne einen berechtigten Grund dafür zu haben, wenn er nicht die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit auf's Spiel setzen will.
Die Anerkennung erfolgt bekanntlich durch das zuständige Finanzamt, und das hat ein Interesse daran, die steuerersparenden Konsequenzen der Gemeinnützigkeit von Vereinen in Grenzen zu halten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Allein die Mitgliedschaft in einem Verein schafft doch auch keinen Startplatz in einer Mannschaft !

Es gibt jede Menge Fälle, in denen die Ausübung eines Sportes auf nationaler und internationaler Wettbewerbsebene nur für Mitglieder eines Vereines möglich ist, der wiederum von einem Dachverband anerkannt sein muss. Und es gibt auch Fälle, wo es nur eine Ebene - quasi die des "Dachverbandes" - gibt.

IPSC-Schießsport auf Wettkampfebene z.B. kann in Deutschland nur von Mitgliedern eines des BDS (Bund Deutscher Schützen) angeschlossenen Vereines ausgeübt werden. (Schon Mitglieder von Schützenvereinen, die einem anderen Dachverband angeschlossen sind, können das nicht. Und ohne Mitglied eines Schützenvereins zu sein, kann Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen überhaupt nicht ausgeübt werden.)

..........................

Welche Sportart in Deutschland tatsächlich nur als Mitglied nur eines einzigen Vereins ausgeübt werden kann, würde mich aber rein neugierhalber schon mal interessieren.

Normalerweise führt ja die deutsche Vereinsmeierei über kurz oder lang immer zu mindestens zwei Vereinen für einen Bereich. Was anderes ist es - siehe Beispiel IPSC - nur dann, wenn die Sportart bzw. ihre Bezeichnung markenrechtlich geschützt ist.

Dann kann man zwar im Prinzip genau dasselbe machen - man darf es aber nicht so nennen.

-- Editiert von eh1960 am 07.05.2021 23:00

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Erstmal gehe ich davon aus, dass es um die Teilnahme an einem Wetbewerb geht.
Solange der Inhalt der Satzung des Vereins unbekannt ist, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die blose Mitgliedschaft dazu führt, Anspruch auf Teilnahmen an solchen Wettbewerben zu haben.

Außerdem, lehnt der Verein ja die Aufnahme auch nicht willkürlich also ohne Grund ab.



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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Da es nach den Angaben der TE nur einen einzigen solchen Verein gibt, darf man an der Gemeinnützigkeit zweifeln.

Zitat (von FrauStressfrei):
Was ist rechtlich zu tun?
Sich in diesen Verein einklagen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

In solchen Fällen gibt es entweder überhaupt keinen Anspruch gegen den Verein. Das wäre zunächst das, wovon ich ausgehen würde.

Oder die ganze Sache ist rechtlich sehr anspruchsvoll. Die Betroffenen sollten sich, wenn es Ihnen das wert ist, dann an einen Rechtsanwalt wenden, der die ganze Sache mit Ihnen prüft und ggf. Klage erhebt. Ein Verein, der bestimme Mitglieder kategorisch (?) ablehnt, könnte damit tatsächlich seinen Gemeinnützigkeitsstatus einbüßen (wenn er diesen denn überhaupt hat). Vielleicht lässt sich aus Diskriminierungsrecht oder ähnlichem ein (de facto) Anspruch ableiten. Vielleicht ist dieser Sachverhalt kartellrechtlich relevant. Das klingt alles zu anspruchsvoll für ein Forum. Da müsste ein Fachmann ran, der Erfahrung mit solchen Fragen hat.

Hier ist vor allem die Frage offen, warum die anderen Mitglieder denn nun gegen die Aufnahme sind. Weiterhin wegen der früheren Mitgliedschaft in einem der anderen Vereine? Warum sieht man diese Mitgliedschaft überhaupt als Problem? Interesse der Sicherung der "Marktmacht"?

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#10
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Vielen Dank für eure ganzen Antworten.

Es handelt sich nicht um Manschaftssport, sondern um eine Disziplin , die man einzelne ausübt.
Um es jetzt nicht zu spannend zu mache:
Es ist eine Hundesportart und für diese Hunderasse gibt es nur einen Verein in Deutschland.
Für die meisten Hunderassen gibt es zwei Vereine, aber für einige eben nur einen.
Als Beispiel: man hat einen deutschen Schäferhund, dann darf man nur an Wettbewerben teilnehmen, wenn man im Verein ist.
Der deutsche Schäferhund Verein schließt Mitgliedschaft aus, wenn jemand zb einen Hund fies behandelt oder so.
Das ist natürlich rechtlich korrekt.
Aber: wenn jemand alles ordentlich macht und nur in den Verein will, um hundesport zu machen, dann kann das natürlich jeder.
Der Verein den ich meinte lehnte aber Person X nur ab, weil sie früher in einen anderen Verein war.
Das ist jetzt nicht gerade ein grober Verstoß, das Tier nimmt davon keinerlei Schaden.
Person x war auch Anfangs nur Laie und wollte mit den Hund nur aus Spaß mal was mitmachen.
Erst über die Jahre stellte sich heraus, das sie und ihr Hund größeres Talent haben. Deshalb wollte sie wechseln.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Der Verein den ich meinte lehnte aber Person X nur ab, weil sie früher in einen anderen Verein war.


Und dafür gibt der Verein welchen nachvollziehbaren Grund an ?

Wie kann eine Person in einem anderen Verein Mitglied gewesen sein, wenn es keinen anderen Verein gibt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wie kann eine Person in einem anderen Verein Mitglied gewesen sein, wenn es keinen anderen Verein gibt ?

Die anderen Vereine waren inoffizielle Vereine, die nicht den internationalen Dachverband (fci) zugeordnet sind, noch nicht einmal den nationalen ( vdh)
Das waren sozusagen selbstgegründete Vereine mit ganz anderen Richtlinien.
Hobbyvereine sozusagen, die den offiziellen Vereinen ein Dorn im Auge sind.
Da gibt es jede Menge davon https://www.dvg-hundesport.de/file/d7ea771b3b7f46be013bfa7504df2cb0.de.0/04-ob_01-2_antrag-leistungsurkunde-info-2016.pdf
Nur das Problem ist, das weiß man als Hundeneukäufer nicht. Man kauft sich einen Hund, schaut was an Vereinen in der Nähe ist, wird dort Mitglied und übt seinen Hundesport da aus.
Alles gut, aber nur solange bis man mal eine offizielle Prüfung oder Wettbewerb mit machen will.
Das geht dann nämlich nicht.
Also denkt man natürlich, kein Problem, dann Wechsel ich halt den Verein.
Aber die offizielle lehnen einen dann ab.
Obwohl man ja nichts falsch gemacht hat

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Das waren sozusagen selbstgegründete Vereine mit ganz anderen Richtlinien.


Das sind ALLE Vereine. Vereine sind nämlich keine Ämter o.ä.
Zitat:
Hobbyvereine die den offiziellen Vereinen ein Dorn im Auge sind.

1.) den offiziellen Vereinen, Mehrzahl ? Ich denke es gibt nur einen Verein ?
2.) Dorn im Auge ist doch kein Argument.

Mir fehlt weiter die Schilderung was den Verein tatsächlich an der früheren Mitgliedschaft des Besitzers ein einem Hobbyverein stört.
Offenbar geht es gar nicht um eine Person/Vereinsmitlgied [als Hundeigentümer) sondern um den "Zustand" der Hunde !!




-- Editiert von Spezi-2 am 14.05.2021 18:39

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
1.) den offiziellen Vereinen, Mehrzahl ? Ich denke es gibt nur einen Verein ?
2.) Dorn im Auge ist doch kein Argument.


Bei Hundevereinen ist das mehrstufig.
FCI ist der internationale Dachverband. Der wird in Deutschland durch den VDH vertreten. Und im VDH gibt es dann viele Vereine für verschiedene Rassen. Deshalb Mehrzahl. Aber eben halt nicht zwangsläufig 2 für eine Rasse.

Das Problem mit dem Dorn im Auge ist, dass sich die VDH Vereine als einzige legitime Vereine in Deutschland verstehen und grundsätzlich alle anderem als Dissidenzvereine sehen. Grund dafür ist nicht der Hundesport, sondern vor allem dass die anderen Vereine abweichende Regelungen bzgl. Zucht haben, die (wohl) den Ansprüchen des VDH nicht genügen.

Da herrscht wirklich ein eisiges bis feindseliges Klima. :-)

-- Editiert von Dirrly am 15.05.2021 01:21

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
1.) den offiziellen Vereinen, Mehrzahl ? Ich denke es gibt nur einen Verein ?
2.) Dorn im Auge ist doch kein Argument.

Mir fehlt weiter die Schilderung was den Verein tatsächlich an der früheren Mitgliedschaft des Besitzers ein einem Hobbyverein stört.
Offenbar geht es gar nicht um eine Person/Vereinsmitlgied [als Hundeigentümer) sondern um den "Zustand" der Hunde !!


Es ist konkret so, das die offiziellen Vereine jeden ablehnen, der jemals in einen der inoffiziellen Vereine war.
Einfach so, weil die das so wollen.
Es gibt keine Schlüssige Begründung dafür.

Bisher hat es noch nie jemand geschafft, in einen offiziellen Verein zu kommen, der vorher in einen inoffiziellen war.
Das muss sich mal ändern.
Deswegen frage ich mich, ob dieser Willkür ein Ende gesetzt werden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Das Problem mit dem Dorn im Auge ist, dass sich die VDH Vereine als einzige legitime Vereine in Deutschland verstehen und grundsätzlich alle anderem als Dissidenzvereine sehen. Grund dafür ist nicht der Hundesport, sondern vor allem dass die anderen Vereine abweichende Regelungen bzgl. Zucht haben, die (wohl) den Ansprüchen des VDH nicht genügen.

Da herrscht wirklich ein eisiges bis feindseliges Klima. :-)


Ah , du kennst dich aus.
Gut so.
In meinem geschilderten Fall geht es noch nicht einmal um Zucht. Sondern um Hundesport.
Aber auch das Thema Zucht spielt da natürlich eine Rolle.
Einmal aus Unwissenheit Mitglied im falschen Verein gewesen, schon hat man sein Leben lang keine Chance mehr auf einen offiziellen Verein

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#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da es nach den Angaben der TE nur einen einzigen solchen Verein gibt, darf man an der Gemeinnützigkeit zweifeln.

Was sollte das mit der Gemeinnützigkeit zu tun haben? Es gibt jede Menge Vereine mit Alleinstellungsmerkmal, denen die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde.

Praktisch jedes Museum hat z.B. so einen Verein...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
In solchen Fällen gibt es entweder überhaupt keinen Anspruch gegen den Verein. Das wäre zunächst das, wovon ich ausgehen würde.

Auch bei einem gemeinnützigen Verein gibt es keine Rechtsgrundlage, sich die Mitgliedsschaft zu "erklagen". Es besteht Vertragsfreiheit, und ein Verein kann sich seine Mitglieder nach eigenem Ermessen aussuchen.

Das Problem für den gemeinnützigen Verein, der willkürlich einen Mitgliedsantrag ablehnt, ist ein völlig anderes. Der Verein setzt damit die Gemeinnützigkeit auf's Spiel. Die kann ihm dann vom Finanzamt wieder aberkannt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Es ist konkret so, das die offiziellen Vereine jeden ablehnen, der jemals in einen der inoffiziellen Vereine war.
Einfach so, weil die das so wollen.
Es gibt keine Schlüssige Begründung dafür.

Das müssen die auch nicht begründen.

Zitat:
Bisher hat es noch nie jemand geschafft, in einen offiziellen Verein zu kommen, der vorher in einen inoffiziellen war.

Wenn das für den Verein eine Bedingungen ist, ist es eine.
Zitat:
Das muss sich mal ändern.
Deswegen frage ich mich, ob dieser Willkür ein Ende gesetzt werden kann?

Nein. Weil der Verein seine Mitglieder nach eigenem Ermessen aussuchen darf. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft.

Das einzige, das dann - eventuell - passieren kann ist, daß er Probleme mit einer Anerkennung als gemeinnützig bekommt. Was allerdings voraussetzt, daß der Verein überhaupt als gemeinnützig anerkannt ist.

Man kann doch selber einen Verein gründen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#20
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Es ist eine Hundesportart und für diese Hunderasse gibt es nur einen Verein in Deutschland.


Es gibt aber doch auch direkte Hundesport Vereine, die nicht an die Rasse gebunden sind und dem VDH angehören. Vielleicht wäre das eine Alternative?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Man kann doch selber einen Verein gründen.

Was hier außerordentlich nutzlos wäre.



Es bleibt dabei: man wird den Verein verklagen müssen und dann entscheidet die Güte der Argumente



Zitat (von FrauStressfrei):
Einfach so, weil die das so wollen.
Es gibt keine Schlüssige Begründung dafür.

Die Begründung muss nicht schlüssig sein, sie darf nur nicht willkürlich sein.

Im Prozess wird der Verein dann wohl mit Hilfe eines Juristen ausführen, was das "wollen wir nicht" im Detail beinhaltet.
Es mag sein, das man dann anführt, das die anderen Verein irgendwelche Standards nicht haben und Hund und Halter somit nachhaltig "verdorben" wären.

Möglich wäre auch, dass der Verein gar kein Interesse an einer gerichtlichen Klärung hat und eine Vergleich anbietet.

Erfahren wird man es wohl nur, wenn man einen guten Batzen Geld in die Hand nimmt und klagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was hier außerordentlich nutzlos wäre.


Nutzlos vielleicht nicht. Nur so aufwendig, dass es eigentlich unpraktikabel ist.

Man könnte einen Verein gründen, der sich dann um eine Mitgliedschaft beim VDH bewirbt und falls der Verein angenommen wird, hätte man das gewünschte Ergebnis. Nur macht man das halt nicht "grad mal so eben".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Man könnte einen Verein gründen, der sich dann um eine Mitgliedschaft beim VDH bewirbt

Naja, es geht nicht um den VHD, aber eigentlich egal.

Denn die Wahrscheinlichkeit das der Monopolist eine Alternative annimmt und seine Monopol gefährdet ... die liegt bei 1%.
Man müsste also wieder klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, es geht nicht um den VHD, aber eigentlich egal.
Denn die Wahrscheinlichkeit das der Monopolist eine Alternative annimmt und seine Monopol gefährdet ... die liegt bei 1%


Doch es geht darum.

Der VDH ist der Dachverband. In dem muss der Verein organisiert sein, damit die Mitglieder auf internationaler Ebene dann antreten können.

Und es gibt für manche Rassehunde mehrere Vereine, die alle im VDH organisiert sind.

Der eine Verein, den es jetzt für die Rasse, um die es hier geht gibt, hat da nicht die Entscheidungsgewalt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Der VDH ist der Dachverband. In dem muss der Verein organisiert sein, damit die Mitglieder auf internationaler Ebene dann antreten können.

Ich hatte es so verstanden, das der FCI und VDH hier keine Rolle spielen, sondern das der "Monopolist" der Dachverband ist und in einem anderen Weltverband organisiert ist.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das Merkmal eines Vereins ist doch, dass man sich seine Mitglieder aussuchen kann. Und das scheinen auch die Gerichte ohne spezielle Ausnahmen so zu sehen. Ich erinnere mich an einen Fall, der möglicherweise vergleichbar ist. Zu Tenniszeiten von Graf und Becker meinte ein Vater, wohl auch so einigermaßen belegbar, seine Tochter sei vergleichbar hochbegabt. Es fehle nur am richtigen Verein und richtigen Trainer. Letzteren gäbe es im Umkreis von über 100 km nur im Verein xy. Dieser hatte aber die Aufnahme von Vater/Kind abgelehnt. Hiergegen klagte er und verlor. Das Gericht hatte die freie Berufswahl, das Talent der Tochter, alles dahingestellt sein lassen. Und sich ausschließlich auf die Vereinssatzung bezogen, wonach eben der Verein entscheiden könne, wer aufgenommen werde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4510 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Es gibt auch keine Alternativen.


Da man international starten möchte, ist evtl. eine Anmeldung im Nachbarland möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Es gibt aber doch auch direkte Hundesport Vereine, die nicht an die Rasse gebunden sind und dem VDH angehören. Vielleicht wäre das eine Alternative?


Nein leider nicht, da es sich um eine Rassetypische Diziplin handelt.
Das ginge nur bei Rasseunabhängigen Diziplinen wie Agility oder Obendience

Auch aus den Ausland heraus zu starten geht nicht, es geht immer nach Erstwohnsitz.
Aber da hab ich euch jetzt richtig verstanden?
Es gibt kein Gesetzt?
Also wenn der Verein nicht will, dann will er eben nicht?
Es gibt keinen rechtlichen Weg, das zu bewirken?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Es gibt kein Gesetzt?

Nein, keines das eine Aufnahmepflicht vorsieht.



Zitat (von FrauStressfrei):
Es gibt keinen rechtlichen Weg, das zu bewirken?

Das dürfte nur ein Hellseher beantworten können.
Aber zumindest versuchen kann man es - 2 Wege wurden ja genannt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Frau Stressfrei, natürlich gibt es Gesetze, die das regeln. Schaust Du in (etwa) 55 ff BGB, das Vereinsgesetz, das in Verbindung mit der Satzung des Vereins. Der große Vorteil eines Vereins ist ja, dass man nicht jeden aufnehmen muss, man das alles von Vereinsseite aus steuern kann.

wirdwerden

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