Verein sagt ich wäre nicht mehr erwünscht

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Newplay123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein sagt ich wäre nicht mehr erwünscht

Ich war an einem Tag an einem Sportverein und habe da meiner Freundin zugeguckt.
Es wurde dabei ein Video von ihr und mir gemacht und in deren Vereinsgruppe gestellt. Da ich dies erst im Nachhinein erfahren habe habe ich mich bei der Person die das Foto gemacht und gepostet hat beschwert das ich dies nicht okay fand, da ich das nicht wollte.
Meine Reaktion hat der zweite Vorsitzende mitbekommen und hat daraufhin gesagt das ich auf dem Platz nicht mehr erwünscht wäre.
Ist dies jetzt schon ein Platzverbot? Darf er dies so ohne Begründung machen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Newplay123):
hat daraufhin gesagt das ich auf dem Platz nicht mehr erwünscht wäre.
Ist dies jetzt schon ein Platzverbot?

Würde ich so interpretieren.



Zitat (von Newplay123):
Darf er dies so ohne Begründung machen?

Wenn er das AHusrecht ausübt, darf er das.
Selbstverständlich kann man das gerichtlich prüfen lassen, aber bis dahin gilt das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Newplay123):
Darf er dies so ohne Begründung machen?


Pauschal kann man bzgl. Hausrecht immer sagen:

Grundsätzlich kann der Hausrechtsinhaber frei entscheiden, wen er haben will und wen nicht. Eines Grundes bedarf es dafür nicht.

Ausnahme: Wenn es sich um einen quasi-öffentlichen Bereich handelt, in dem normalerweise jedermann ohne besondere Einzelfallprüfung Zugang hat (Beispiel: Supermarkt).

Bei einem Verein dürfte generell erst mal ersteres vorliegen, da normalerweise nur für Mitglieder Zutritt besteht. Wenn allerdings grundsätzlich auch Angehörige/Lebensgefährten von Mitgliedern der Zutritt pauschal gestattet ist, würde ich denken (allerdings nur meine *Meinung*), daß dann die o.a. Ausnahme greift und einer bestimmten Person aus diesem Kreis der Zutritt dann nur aus triftigem Grund untersagt werden kann (auch weil u.U. für den Abschluß der Mitgliedschaft mitentscheidend war, daß Partner ebenfalls Zutritt erhalten).

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wenn der Verein so drauf ist und dich zur unerwünschten Person erklärt, und mit Konsequenzen droht, dann bekommt derjenige, der das Foto gemacht hat und auch der Verein, wegen der Veröffenlichung, eine Anzeige. Verletzung Datenschutz und persönliche Rechte. Ohne deine Zustimmung darf der das nämlich nicht.

Und der Verein hätte es zu unterlassen, das Foto zu veröffentlichen bzw. die Veröffenlichung zuzulassen.

Gut, das ist zwar ein anderer Rechtsbereich, aber eine mögliche Reaktion deinerseits.

Wer Ärger will, kann ihn bekommen. Da ist es besser, man einigt sich gütlich. Alternativ kannst du dich beim ersten Vorsitzenden beschweren. Geht das schief, kannst du immer noch wegen Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte gegen die Veröffentlichung vorgehen.


-- Editiert von Spejbl am 04.09.2019 12:11

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn es sich um eine vereinseigene Sportanlage handelt und der Verein ein Video der Vereinsgruppe herstellen und veröffentlichen möchte (mit Einverständnis der Vereinsgruppe), dann wäre das Verhalten des Fragestellers ein berechtigter Grund für ein Hausverbot.

Das Interesse des Vereins, zukünftige Videoprojekte durchzuführen, ohne auf das Persönlichkeitsrecht eines Nicht-Mitglieds Rücksicht nehmen zu müssen, reicht aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10643 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das Interesse des Vereins, zukünftige Videoprojekte durchzuführen, ohne auf das Persönlichkeitsrecht eines Nicht-Mitglieds Rücksicht nehmen zu müssen, reicht aus.


Da stellt sich die Frage, ob es dann nicht eher die Pflicht des Vereins wäre, aus dem "öffentlichen Bereich" einen geschlossenen zu machen.

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#6
 Von 
ugoetze
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Verein hat möglicherweise mit der Veröffentlichung des Videos gegen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen verstoßen, sofern diese der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
Es ist zu prüfen, ob die Satzung des Vereins eine Klausel enthält, wonach der Veröffentlichung im Rahmen der Mitgliedschaft pauschal zugestimmt worden ist. Dann bestünde aber kein Widerspruchsrecht im konkreten Fall.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von ugoetze):
wonach der Veröffentlichung im Rahmen der Mitgliedschaft pauschal zugestimmt worden ist


Der TE ist kein Mitglied, der war als Gast seiner Freundin auf dem Vereinsgelände.

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