Vereinsauflösung 3/4 Mehrheit, bezogen auf alle Vereinsmitglieder oder nur bezogen auf die tatsächli

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)
Vereinsauflösung 3/4 Mehrheit, bezogen auf alle Vereinsmitglieder oder nur bezogen auf die tatsächli

Tagesgruß,
bei einer Vereinsauflösung ist das "Ja" der 3/4 Mehrheit gefordert. Bei der Befragung/Abstimmung erscheinen jedoch nicht
100 % der Mitglieder. Beziehen sich jetzt die 3/4 Mehrheit auf die teilnehmenden Mitglieder?

Danke,

mfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
bei einer Vereinsauflösung ist das "Ja" der 3/4 Mehrheit gefordert

Schon mal in der Satzung nachgelesen ?
Dort steht die Antwort:
Entweder der Mitglieder, dass heißt ALLER Mitglieder
oder der Anwesenden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

.......ja eben, in der Satzung steht hierüber nichts, somit bezieht sich die Beschlussfähigkeit auf die Anwesenden, denke ich.
Beispiel: Anwesend 4, 3/4 Mehrheit = 3 Stimmen, restliche Mitglieder bleiben unberücksichtigt.
Alles natürlich bei ordnungsgemäßer, rechtzeitiger Einladung.
Richtig ?

mfG

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Schrieb mal welche Worte dazu genau in der Satzung stehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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