Tagesgruß,
bei einer Vereinsauflösung ist das "Ja" der 3/4 Mehrheit gefordert. Bei der Befragung/Abstimmung erscheinen jedoch nicht
100 % der Mitglieder. Beziehen sich jetzt die 3/4 Mehrheit auf die teilnehmenden Mitglieder?
Danke,
mfG
Vereinsauflösung 3/4 Mehrheit, bezogen auf alle Vereinsmitglieder oder nur bezogen auf die tatsächli
26. Oktober 2015
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Frage vom 26. Oktober 2015 | 18:04
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 129x hilfreich)
Vereinsauflösung 3/4 Mehrheit, bezogen auf alle Vereinsmitglieder oder nur bezogen auf die tatsächli
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 20:33
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:bei einer Vereinsauflösung ist das "Ja" der 3/4 Mehrheit gefordert
Schon mal in der Satzung nachgelesen ?
Dort steht die Antwort:
Entweder der Mitglieder, dass heißt ALLER Mitglieder
oder der Anwesenden.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 22:28
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 129x hilfreich)
.......ja eben, in der Satzung steht hierüber nichts, somit bezieht sich die Beschlussfähigkeit auf die Anwesenden, denke ich.
Beispiel: Anwesend 4, 3/4 Mehrheit = 3 Stimmen, restliche Mitglieder bleiben unberücksichtigt.
Alles natürlich bei ordnungsgemäßer, rechtzeitiger Einladung.
Richtig ?
mfG
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 22:42
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Schrieb mal welche Worte dazu genau in der Satzung stehen.
Und jetzt?
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